14. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 13/2021

Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung

Am 8. Oktober 2021, stimmten 136 von 140 OECD-Ländern den technischen Parametern für die Ausgestaltung des im Juli 2021 erzielten Interimsabkommens zur internationalen Steuerreform zu. Nach Angaben der OECD werden jährlich dank der Reform rund 150 Milliarden Dollar an neuen Einnahmen generiert.
Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen wurde das Abkommen durch den Beitritt Irlands, Estlands und Ungarns ermöglicht, die sich lange Zeit dagegen ausgesprochen hatten. Die Reform wird nun von allen OECD- und G20-Ländern unterstützt, nur Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka haben sich noch nicht angeschlossen.
Das Abkommen stützt sich auf zwei Säulen:

  • Neuaufteilung der Besteuerungsrechte und
  • globaler Mindeststeuersatz für Unternehmen

Im Rahmen der ersten Säule der Reform wird ein Teil der Besteuerungsrechte multinationaler Unternehmen von ihrem Heimatland auf die Märkte verlagert, auf denen sie tätig sind und Gewinne erwirtschaften, unabhängig davon, ob die Unternehmen dort eine Niederlassung haben oder nicht. Multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 20 Mrd. Euro und einer Rentabilität von über 10 % fallen unter diese neuen Regeln. Dies gilt auch für Unternehmen aus dem digitalen Sektor, nicht jedoch für Finanzdienstleister. 25 % der Gewinne, die den Break-even-Punkt von 10 % überschreiten, werden dem jeweiligen Markt zugewiesen. Die Heimatländer der multinationalen Unternehmen hatten sich für einen Satz von 20 % ausgesprochen, während die Aufnahmeländer 30 % forderten.
Mit der zweiten Säule wird ein globaler Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 % – anstatt „mindestens 15 %“ – eingeführt, der für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro gelten wird. Bei den abschließenden Verhandlungen ging es vor allem um die Möglichkeit, von der Steuerbemessungsgrundlage Beträge abzuziehen, die auf „Substanzkriterien“ beruhen.
Ein De-minimis-Ausschluss ist auch für Länder vorgesehen, in denen ein Großunternehmen einen Umsatz von weniger als 10 Millionen Euro und Gewinne von weniger als 1 Million Euro erzielt.

Das Abkommen wird dem G20-Finanztreffen in Washington am 13. Oktober 2021 und anschließend dem G20-Gipfel in Rom Ende des Monats vorgelegt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611