14. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 13/2021

EP billigt ersten delegierten Rechtsakt der Kommission zur EU-Taxonomie

Am 27. September 2021 haben die Mitglieder der Ausschüsse ECON (Wirtschaft) und ENVI (Umwelt) des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit drei Einwände aus den politischen Gruppen gegen den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen delegierten Rechtsakt zur Vervollständigung des Klima-Teils der EU-Taxonomie abgelehnt.
Die Taxonomie-Verordnung ist Teil der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen und zielt darauf ab, Kapitalströme umzulenken, um nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern. Gemäß der Verordnung ist die Kommission verpflichtet, durch delegierte Rechtsakte, gegen die das EP Einwände erheben kann, technische Prüfkriterien für jedes Umweltziel festzulegen.
In dem am 21. April 2021 vorgelegten delegierten Rechtsakt, auf die sich die Einwände beziehen, sind die technischen Prüfkriterien festgelegt, nach denen bestimmte Wirtschaftstätigkeiten als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel gelten. Außerdem wird darin bestimmt, ob diese Tätigkeiten einen erheblichen Schaden für eines der anderen relevanten Umweltziele verursachen. Einige dieser Kriterien waren jedoch Gegenstand heftiger Kritik, insbesondere von Seiten einiger Europaabgeordneten und der Mitgliedstaaten.
In dem letztlich abgelehnten Vorschlag von Nicola Beer (Renew Europe, Deutschland (Liberale)), Jessica Polfjärd (EVP, Schweden (Konservative)), Andreas Glück (Renew Europe, Deutschland) und Emma Wiesner (Renew Europe, Schweden), der die meisten Ja-Stimmen erhielt (34 Ja-Stimmen und 92 Nein-Stimmen), wird die Auffassung vertreten, dass der delegierte Rechtsakt im Widerspruch zu den Zielen der Taxonomie-Verordnung steht. Die Kommission solle dafür sorgen, dass die Taxonomie „ein freiwilliges, robustes, wissenschaftlich fundiertes Transparenz- und Offenlegungsinstrument bleibt, das sich an private Akteure richtet und darauf abzielt, den Wandel zur Klimaneutralität zu ermöglichen, indem es Investitionssicherheit schafft, private Investoren und Verbraucher vor Greenwashing schützt und Unternehmen hilft, klimafreundlicher zu werden“.

Da es sich um einen delegierten Rechtsakt handelt, hat das Europäische Parlament nicht die Kompetenz, diesen zu überarbeiten. Es hat jedoch eine Frist von 4 Monaten (vom 7. Juni bis zum 7. Oktober), um Einspruch zu erheben. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht die Möglichkeit vor, dass eine Fraktion oder ein Zwanzigstel der Abgeordneten beantragt, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Plenartagung des Parlaments zu setzen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611