14. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 13/2021

Konsultation zu Kurzzeitvermietungen

Die EU-Kommission hat am 28. September 2021 eine Konsultation zum Thema Kurzzeitvermietung von Unterkünften gestartet. Durch die Konsultation sollen Interessenten Ihre Meinung über Probleme, die sich aus dem rasanten Anstieg von Kurzzeitvermietungen ergeben haben, vor allem hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung von Städten, der Sicherheit der Verbraucher und fairer Wettbewerbsbedingungen, mitteilen. Anhand der Rückmeldungen wird die Kommission feststellen, ob neue gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.
Das Segment der Kurzzeitvermietungen macht mehr als 23 % des Unterkunftssektors aus und nimmt rasch zu. In der EU übernachten jedes Jahr mehr als 1,5 Millionen Gäste in Kurzzeitunterkünften.
Während diese Form der Vermietung den Bürgern ein zusätzliches Einkommen ermöglicht und Arbeitsplätze schafft, hat das rasche Wachstum der Kurzzeitunterkünfte zu einer Reihe von Problemen geführt.
Die lokalen Gemeinschaften zeigen sich besonders besorgt über den Druck auf den lokalen Markt für bezahlbaren Wohnraum. Die Akteure des KV-Marktes haben ihrerseits wiederholt auf Hindernisse hingewiesen, die sich aus fragmentierten und restriktiven Vorschriften ergeben.
Die beiden Hauptprobleme im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen sind, dass den Behörden die relevanten Daten (z. B. wer was und wie oft mietet) und Informationsinstrumente fehlen, um die Aktivitäten und das Wachstum von KMU zu erleichtern und gleichzeitig Ziele des öffentlichen Interesses zu fördern. Online-Plattformen verfügen oft über solche Daten, teilen sie aber nicht systematisch und konsequent mit den Behörden (u. a. wegen der Unsicherheit hinsichtlich der geltenden Vorschriften, des Mangels an konsequenten und systematischen Anfragen von Behörden und wegen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes).
Zweitens unterliegen die Akteure in der gesamten EU einer Vielzahl von Vorschriften und oft aufwändigen Anforderungen, die häufig auf lokaler Ebene erlassen werden und den Marktzugang behindern und die Erbringung von KV-Diensten erschweren können.
Die Kommission sieht sich dem Druck von Städten in ganz Europa ausgesetzt, die vom Übertourismus betroffen sind und mit mäßigem Erfolg versucht haben, das Wachstum der Ferienvermietung einzuschränken. Anfang dieses Jahres hat ein Gericht in Amsterdam ein Verbot der Vermietung über Plattformen wie Airbnb in drei Bezirken gekippt. In diesem Sommer jedoch gewannen die Pariser Behörden ein Gerichtsverfahren gegen Airbnb, das zur Zahlung von 9,6 Millionen Dollar für illegale Angebote verurteilt wurde.
Die Kommission stellt sich auch die Frage, ob es unterschiedliche Regeln für private und professionelle Gastgeber geben sollte, und wenn ja, wie man die beiden Kategorien am besten definiert.
Durch die bevorstehende Initiative zur Kurzzeitmiete soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU klare und einfache Regeln für Kurzzeitunterkünfte gelten. Gleichzeitig sollen die Behörden bei der Verfolgung von Zielen des öffentlichen Interesses unterstützt werden.
In ihrer KMU-Strategie vom März 2020 schlug die Kommission verschiedene Szenarien vor, um gemeinsam einen Übergangspfad für ein widerstandsfähigeres, innovatives und nachhaltiges Tourismus-Ökosystem zu schaffen. In der Strategie wird unter anderem ein möglicher Legislativvorschlag zur Verbesserung des Rahmens für die Kurzzeitvermietung von Unterkünften erwähnt.
Die Konsultation läuft bis zum 13. Dezember. Die EU-Exekutive wird voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres einen Legislativvorschlag für die Kurzzeitvermietung veröffentlichen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611