Wohnungspolitik

Die Verbesserung der Wohnversorgung beispielsweise durch Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus sowie die Verbesserung der Wohnqualität und die Förderung des Wohneigentums stehen im Mittelpunkt der Wohnungspolitik in Deutschland.

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Wohnungspolitik im Fokus der Gesellschaft

Die Wohnungspolitik in den ersten Jahrzehnten nach 1949 war in Deutschland vor allem geprägt durch die Bereitstellung ausreichend bezahlbaren Wohnraums für breite Schichten der Bevölkerung. Schwerpunkte der Wohnungspolitik sind seit jeher die Verbesserung der Wohnversorgung durch Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus und Verbesserung der Wohnqualität, aber auch die Förderung des Wohneigentums.

Damit bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung angeboten werden kann, ist eine Kombination aus einer starken Objektförderung – der sozialen Wohnraumförderung – und einem dynamisch angepassten Wohngeld als Subjektförderung unerlässlich. Heute stehen darüber hinaus der Klimaschutz und Änderungen im Mietrecht im Fokus der bundesweiten Wohnungspolitik. Bei all diesen Themen ist die Wohnungswirtschaft der starke Partner vor Ort.

In der jüngsten Zeit sind die Energieverfügbarkeit und die Energiepreise zu dominanten Problemen für Mieterinnen und Mieter sowie für Vermieterinnen und Vermieter geworden. In vielen Fällen sind die warmen Betriebskosten eine zweite Miete. Hier müssen langfristige Lösungen gefunden werden, die keine Seite überfordern und das Grundbedürfnis des warmen Wohnens sichern.

 

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GdW-Broschüre

Einen grundlegenden Überblick über die Arbeit des GdW und seine wohnungspolitischen Leitlinien finden Sie in folgender Broschüre:

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Neue Haushaltssituation darf Wohnen nicht zum Luxusgut werden lassen

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Umwidmung von 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen aus dem Corona-Hilfsfonds in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), das auch Klarstellungen zu Sondervermögen und der Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält, ist die Haushaltslage des Bundes und der Länder in eine Krise geraten. Schon vor dem Karlsruher Urteil war der Bund kaum noch in der Lage, wirksam auf die umwälzenden Krisen zu reagieren, die sich nunmehr seit Jahren aneinanderreihen: die Corona-Pandemie, der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Energiepreiskrise, nun ein weiterer Krieg im Nahen Osten. Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft heißen Stagnation bis Rezession sowie Inflations- und Zinsexplosion. Der Wohnungswirtschaft wurden parallel zu diesen Krisen immer weitere, ambitionierte Klimaschutzziele vorgegeben.

In dieser Gesamtsituation kann schlussendlich nur eine sehr wirksame Förderung verhindern, dass Wohnen zu einem Luxusgut wird. Neben investiven Effekten auf die Bauwirtschaft geht es hierbei darum, das grundlegende Bedürfnis nach Wohnraum für die Breite der Bevölkerung sicherzustellen. Ein so elementares Gut muss auch nach dem Karlsruher Urteil geschützt werden. Im Rahmen der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland hat der GdW sich hierzu positioniert und einen konkreten Vorschlag unterbreitet.

 

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Klimaschutz darf bezahlbaren Wohnraum nicht verdrängen

Inmitten einer dramatischen Situation für den Wohnungsbau in Deutschland planen die Bundesregierung und die EU zwei Projekte, die den Wohnungsunternehmen gigantische Kosten auferlegen würden. Hinter der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verbergen sich die breit diskutierte Wärmewende im Gebäudesektor („Heizungstausch“) und ein neuer energetischer Standard für Wohnhäuser. Der GdW steht hinter dem Ziel der Klimaneutralität und weiß um die Verantwortung des Gebäudesektors. Gleichzeitig ist es aber unsere Pflicht, die Bezahlbarkeit des Wohnens auch im Zuge der Transformation zur Klimaneutralität zu erhalten. Hierfür setzten wir uns auch gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) ein. Zugleich werben wir für eine intelligenten Klimaschutz des 21. Jahrhunderts, der Quartiere und ihre Energieversorgung in ihrer Ganzheit sieht und nicht stumpf auf eine flächendeckende Dämmung der Gebäudehülle setzt.

 

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Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Die „Ampel“-Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag ein neues „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ vereinbart. In diesem sehr breiten Bündnis aus Bundesregierung und zahlreichen Verbänden werden Wege und Instrumente diskutiert, mit denen dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll. Der GdW hat das Bündnis von Beginn an konstruktiv-kritisch begleitet: Es steht außer Frage, dass wir bezahlbaren Wohnraum benötigen und die im GdW organisierten sozial orientierten Wohnungsunternehmen haben sich genau dieser Aufgabe verschrieben. Neuer Wohnraum entsteht jedoch nicht per Gesetz. Er entsteht, wenn die Realität am Markt und die regulatorischen Rahmenbedingungen es zulassen. Vor diesem Hintergrund sind die im Koalitionsvertrag der „Ampel“ angestrebten 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr utopisch – umso wichtiger ist es allerdings, die vielen positiven Schritte des Bündnisses mit zu gestalten und jene zu verhindern, die der Schaffung neuen Wohnraums zuwiderlaufen.

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Gaspreisbremse als Ergebnis der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“

Der Krieg gegen die Ukraine hat Europa erschüttert. Die in der Folge aufgetretene Gaskrise gefährdet die Wärmeversorgung in Deutschland und Europa und hat die Preise zunächst massiv nach oben schnellen lassen. Neben der sprunghaft gestiegenen Liquiditätsanforderung für Mieter und Vermieter war die Unsicherheit bezüglich der kommenden Entwicklung besonders gefährlich. Die von der Bundesregierung einberufene „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ hat daher zurecht eine Preisbremse und Soforthilfen erarbeitet, die der Gesetzgeber weitgehend umgesetzt hat. In der ExpertInnen-Kommission mit 21 Mitgliedern hat GdW-Präsident Axel Gedaschko als einziger Vertreter der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft mitgearbeitet. Mit der nun geltenden Preisbremse konnte eine gewisse Stabilität und Beruhigung im Gasmarkt bewirkt werden. Auf dieser Grundlage muss nun dringend eine Diversifizierung der Energiequellen und eine pragmatische Transformation der Energieversorgung erfolgen.

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Förderung zur Erreichung wohnungspolitischer Ziele zwingend erforderlich

Im Jahr 2022 stieg die Inflationsrate in Deutschland mit 7,9 % auf den höchsten Stand seit Gründung der Bundesrepublik. Die Kosten für den Wohnungsbau lagen jedoch noch weit hierüber, bei 17,6 %. Preis- und Zinsentwicklungen verteuern das Bauen ungemein. Wenn unter diesen Bedingungen gebaut wird, ist eine Miethöhe unausweichlich, die in der Breite der Bevölkerung nicht mehr getragen werden kann. Das betrifft nicht mehr nur die Empfänger von Wohngeld und die Bewohner von Sozialwohnungen. Soll bezahlbarer Wohnraum entstehen, der zudem höchsten energetischen Ansprüchen zu genügen hat, muss es eine verlässliche, auskömmliche Förderung geben, die neben dem Klimaschutz auch die Bezahlbarkeit der Wohnungen sichert.

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Miet- und Baurecht darf Neubau und Sanierung nicht im Weg stehen

Seitens der Politik gibt es Versuche, die schwierigen Herausforderungen in der Energieversorgung, im Klimaschutz und in der Schaffung von Wohnraum über gesetzliche Vorgaben zu erzwingen – auch entgegen der Realität. Es hilft niemandem, immer mehr Klimaauflagen einzufordern, wenn das hierfür benötigte Material gar nicht oder nur zu horrenden Preisen verfügbar ist, keine Fachkräfte für die Durchführung zur Verfügung stehen oder die Mieterinnen und Mieter unzumutbar belastet werden müssten. Die notwendige Folge ist dann, dass nicht mehr gebaut und saniert wird. Zudem müssen klimaschützende Instrumente wirklich effektiv sein, eine Vorschrift ist kein Selbstzweck.

Ihr Ansprechpartner teutmeyer Dr. Benjamin Teutmeyer +49 30 82403-136