31. Oktober 2022 Pressemeldungen

Ergebnisse der Gaskommission bringen wirksame Entlastung für Mieter und Vermieter – Regierung muss Maßnahmen sehr schnell umsetzen

Berlin – Die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hat heute nach intensiver Arbeit und unter hohem Zeitdruck ihre Ergebnisse vorgelegt. „Der Kommissionsbericht enthält klare Forderungen und Maßnahmen, um das bisher bestehende Dilemma der Nichtbezahlbarkeit explodierender Energiekosten aufzuheben. Dabei sind zahlreiche Verbesserungsvorschläge enthalten, um den Kostenanstieg durch staatliche Zuschüsse zu begrenzen und das Vermieter-Mieter-Dilemma in Bezug auf die Wohnnebenkosten zu überwinden. Die Regierung ist jetzt am Zug, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmöglich zum Wohle von Haushalten und Unternehmen umzusetzen“ , sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, der als Mitglied der Gaskommission die Empfehlungen mit erarbeitet hat.  

Mieterhaushalte, die mit Gas oder gasbasierter Fernwärme versorgt werden, sollen nach Empfehlung der Kommission zunächst zügig im Dezember finanziell entlastet werden, indem die dann fällige monatliche Abschlagszahlung an den Energieversorger auf Basis des Septemberbetrags vom Staat übernommen wird. Ab 1. März bis mindestens 30. April 2024 soll dann die Gaspreisbremse greifen, mit der 80 Prozent der monatlichen Gaskosten der Haushalte bei einem Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auch für Mieter und Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen soll die Gaspreisbremse gelten. Für Wohnungsunternehmen, die für ihre Mieter die stark gestiegenen Energiekosten derzeit aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten übernehmen, ist in den Kommissionsempfehlungen ein Härtefallfonds mit zinslosen Krediten vorgesehen.   

Aufgrund des enormen Zeitdrucks, unter dem die Kommission arbeiten musste, bietet die staatliche Übernahme des Dezemberabschlags eine schnell wirksame finanzielle Entlastung. Hier hat die Regierung in den vergangenen sechs Monaten viel Zeit verstreichen lassen. Darüber hinaus bietet bei Inkrafttreten der Gaspreisbremse im März 2023 der Anteil von 20 Prozent der Gaskosten, der zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis zu zahlen ist, einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen, was in der aktuellen Lage dringend geboten ist.

Der vorgesehene Härtefallfonds für Mieter und Vermieter ist ein zentral wichtiger Baustein zur Abfederung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 zugunsten von stark belasteten Hauhalten, die ansonsten nicht ausreichend entlastet worden wären. Der Härtefallfonds kann auch individuell von denjenigen Haushalten in Anspruch genommen werden, die andere Energieträger nutzen. „Damit die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ihren Mietern im Falle einer notwendigen Übernahme der Energiekosten aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten auch weiterhin unter die Arme greifen können, muss die Regierung den hierfür vorgesehenen Härtefallfonds so ausgestalten, dass er beihilferechtlich funktioniert“, sagt Gedaschko. Zudem müssen für das in den Kommissionsempfehlungen vorgesehene Kündigungsmoratorium zugunsten von Haushalten, die glaubhaft belegen ihre Energiekosten nicht fristgerecht zahlen zu können, für die betroffenen Wohnungsunternehmen ebenfalls Mittel aus dem Härtefallfonds abgerufen werden können. Ansonsten können viele sozial orientierten Wohnungsunternehmen solche finanziellen Ausfälle nicht stemmen.

Die im Bericht vorgesehenen staatlichen Zuschüsse und Fonds sind Voraussetzung dafür, dass die Empfehlungen der Gaskommission für ein Teilsegment der Haushalte mit geringen Einkommen – konkret Haushalte mit Wohnberechtigungsschein – eine Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat vorsehen. Diese Entlastungsmaßnahme muss mit staatlichen Mitteln in deutlicher und ausreichender Höhe unterstützt und abgesichert werden. Ein Großteil der sozial orientierten Wohnungsunternehmen wird dies ansonsten finanziell nicht umsetzen können. Wird die staatliche Finanzierung hierfür gesichert, kann diese Maßnahme einer gezielten, sozial ausgerichteten Entlastung bedürftiger Haushalte dienen.      

Da sich die knappe Gasversorgungslage im kommenden Jahr voraussichtlich verschärfen wird, sind weitere Einsparmaßnahmen in allen Bereichen notwendig. Die Gaskommission empfiehlt deshalb unter anderem eine Festsetzung der Mindesttemperaturen für Heizungsanlagen auf tagsüber 20 Grad, in Nebenräumen sowie nachts auf 18 Grad Celsius. Die Nachtstunden, in der Heizungen und Warmwasser ohnehin in viel geringerem Umfang genutzt werden, bieten in der Summe ein großes Einsparpotenzial für Energie.       

„Wichtig ist jetzt, dass die Vorschläge der Kommission schnellstmöglich umgesetzt werden, um vor allem den Haushalten mit geringen Einkommen unter die Arme zu greifen. Dabei muss vor allem sichergestellt werden, dass der Bericht der ExpertInnen-Kommission und die guten Vorschläge nicht zerredet werden“, sagt Gedaschko.   

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.         

FAVORIT_URB_0025 Andreas Schichel Leiter Pressestelle & Pressesprecher +49 30 82403-150

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