Am 24.02.2022 hat der EU-Rat seinen Kompromisstext zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) vorgelegt. Damit erhält der Ratsvorsitz ein Mandat für weitere Gespräche mit dem Europäischen Parlament, die im Frühjahr 2022 beginnen sollen.
Es ist vorgesehen, dass die Informationen in einem klar ausgewiesenen Abschnitt des Lageberichts veröffentlicht werden, um die Lesbarkeit und Auffindbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird per delegiertem Rechtsakt die Definition von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung annehmen, was die Harmonisierung von Nachhaltigkeitsdaten fördern wird. Erste Vorschläge der EFRAG-Arbeitsgruppe (PTF-ESRS Batch 1 working papers – Cover note and next steps) deuten darauf hin, dass der Berichtsstandard sehr umfangreich wird. Neben den allgemeinen Standards will die EU-Kommission sektorspezifische und KMU-spezifische Standards erarbeiten.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich die allgemeinen Standards bis zum 31.10.2022 und die sektorspezifischen und KMU-spezifischen Standards bis zum 31.10.2023 verabschieden. Um sich auf das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung vorzubereiten, empfehlen wir weiterhin, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) anzuwenden. Der GdW erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Arbeitskreis Großer Wohnungsunternehmen (AGW) an einer Aktualisierung der Branchenergänzung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex.