14. Oktober 2021 Europabrief

GdW Europabrief 13/2021

Vorschlagsentwurf zur Änderung der AGVO

Am 6. Oktober 2021, forderte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten und alle anderen interessierten Parteien auf, ihre Kommentare zu bestimmten Vorschlägen zur Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abzugeben.
Zweck der vorgeschlagenen Überarbeitung ist es, die Änderungen an verschiedenen Leitlinien für staatliche Beihilfen zu berücksichtigen, die derzeit überarbeitet werden, und die öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Wandel in der EU weiter zu erleichtern. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, die richtigen Grundlagen für eine nachhaltige Wirtschaft in einer Zeit der Erholung von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu schaffen.
Die AGVO definiert bestimmte Kategorien staatlicher Beihilfen als mit dem EG-Vertrag vereinbar, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und befreit diese Kategorien von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Kommission.
Die AGVO und die Leitlinien für staatliche Beihilfen ergänzen sich gegenseitig (die AGVO legt die Bedingungen für die Ex-ante-Vereinbarkeit fest, während die Leitlinien Regeln für die Bewertung von Beihilfemaßnahmen enthalten, die diese Ex-ante-Bedingungen nicht erfüllen und bei der Kommission angemeldet werden müssen). Zusammen bilden diese beiden Bestimmungen ein umfassendes Regelwerk für einige Bereiche des Beihilferechts.
In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission eine Reihe von Änderungen an der AGVO in Bereichen vor, in denen auch die entsprechenden Leitlinien für staatliche Beihilfen überarbeitet werden. Für die Bereiche Umweltschutz und Energie sind dies insbesondere folgende Punkte:

  • Ausweitung der Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, verschiedene Arten von grünen Projekten zu unterstützen, z. B. die Verringerung von CO2-Emissionen, die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge und Infrastrukturen zum Aufladen und Betanken.
  • Einführung neuer grüner Bedingungen, die erfüllt werden müssen, damit große energieintensive Unternehmen Gruppenfreistellungsbeihilfen in Form von ermäßigten Steuersätzen gemäß der Energiebesteuerungsrichtlinie erhalten können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Beihilfen zu einer Steigerung der Energieeffizienz und zu Investitionen in Projekte führen, die die Treibhausgasemissionen erheblich verringern.
  • Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung von Speicheranlagen für die Integration erneuerbarer Energien in das Elektrizitätssystem, indem die bestehenden Ausnahmen für Investitions- und Betriebsbeihilfen für erneuerbare Energien auf Speicherprojekte ausgeweitet werden, die direkt an neue oder bestehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angeschlossen sind.
  • Erleichterung von Investitionen in grünen Wasserstoff durch die Gewährung von Gruppenfreistellungen für Investitionsbeihilfen für grüne Wasserstoffprojekte und Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur. In diesem Zusammenhang werden auch Betriebsbeihilfen für kleine Anlagen zur Förderung von grünem Wasserstoff von der Anmeldepflicht befreit.
  • Schaffung von Anreizen für ehrgeizige Gebäudesanierungsprojekte durch Einführung eines „grünen Bonus“ für Beihilfen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Bonus wird gewährt, wenn die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz zu einer erheblichen Verringerung des Primärenergiebedarfs führt.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Vorschriften für Risikofinanzierungsbeihilfen klarer zu fassen und zu straffen und den Anwendungsbereich von Beihilfen für Unternehmensgründungen auf Beihilfen in Form der Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum auszuweiten.
Vorgesehen ist auch eine Vereinfachung der Bedingungen für die Gewährung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen ohne vorherige Anmeldung und Genehmigung sowie die Einführung neuer Vereinbarkeitsregeln für die Unterstützung von Test- und Versuchsinfrastrukturen vorgeschlagen.
Schließlich sollen die Bedingungen an die neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen angepasst werden, indem beispielsweise die Möglichkeit der Gewährung von Betriebsbeihilfen zur Verhinderung oder Verringerung der Entvölkerung auch in dünn besiedelten Gebieten ausgeweitet wird (bisher nur für sehr dünn besiedelte Gebiete möglich).
Neben der Konsultation wird der Vorschlagsentwurf auch in zwei Sitzungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten diskutiert. Die erste Sitzung findet gegen Ende des Konsultationszeitraums statt, die zweite nach der Überarbeitung des Entwurfs auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge.
Die Mitgliedstaaten und andere Interessenten können sich bis zum 8. Dezember 2021 an der Konsultation beteiligen.
Die Annahme der überarbeiteten AGVO ist für die erste Hälfte des Jahres 2022 geplant.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611