28. April 2020 Europabrief

GdW Europabrief 03/2020

Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise

Die für Regionalentwicklung zuständigen Minister der EU, in Deutschland das BMI, haben am 22. April 2020, einen zweiten Rechtsakt angenommen, mit dem die Vorschriften über den Einsatz der EU-Strukturfonds geändert werden. Mit diesen Änderungen können die Mitgliedstaaten die betreffenden Mittel auf krisenbezogene Maßnahmen ausrichten. Der Rechtsakt, der die Bezeichnung „Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise“ trägt, wurde vom Europäischen Parlament bereits am 17. April 2020 gebilligt.
Es geht um die Strukturfondsmittel der Finanzierungsperiode 2014-2020. Auf der Grundlage dieses Rechtsaktes können alle für 2020 in den Strukturfonds vorhandenen Reserven eingesetzt werden, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 eine finanzielle Unterstützung von 100 % aus dem EU-Haushalt beantragen, eine Ko-Finanzierung entfällt. Unter normalen Umständen werden die kohäsionspolitischen Programme gemeinsam mit EU-Haushaltsmitteln und Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert. Zugriff auf diese Finanzmittel haben in Deutschland die Bundesländer, in der Regel die Landeswirtschaftsministerien. Diese haben auch einen Überblick, wieviel noch nicht abgerufene Finanzmittel noch für das jeweilige Bundesland zur Verfügung stehen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Belastung der nationalen Haushalte zu verringern, indem gezielt in die Gesundheitsversorgung, in KMU, die in Schwierigkeiten sind, und in Programme für befristete Beschäftigung investiert wird.
Der Rechtsakt soll am 24. April 2020 in Kraft treten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611