28. April 2020 Europabrief

GdW Europabrief 03/2020

EU-Wettbewerbshörde genehmigt deutsches COVID-19 Beihilfeprogramm

Am 2. April 2020 hat die Europäische Kommission das deutsche Beihilfeprogramm bewilligt, mit dem die am 22. März 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft während der COVID-19-Pandemie weiter ausgebaut werden. Die Regelungen wurden auf Grundlage des Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 genehmigt.
Nach der Bewilligung der deutschen Maßnahmen zu subventionierten Darlehen setzte Deutschland die Kommission über eine zusätzliche Unterstützungsmaßnahme in Kenntnis, die vom Bund, den Ländern sowie den Entwicklungsbanken beschlossen wurde.
Während die ursprünglichen Regelungen so geschaffen waren, dass nur die KfW subventionierte Darlehen geben konnte, erlaubt die neue Regelung, dass auch andere regionale Institute und Förderbanken diese Art der Unterstützung anbieten dürfen. Dadurch können vergünstigte Darlehen gewährt werden, um so Unternehmen zu helfen, ihren unmittelbaren Bedarf an Betriebskapital und Investitionen zu decken.
Mit der Maßnahme sollen Unternehmen mit der notwendigen Liquidität für die Weiterführung ihres Betriebs ausgestattet werden. Die Regelungen für subventionierte Darlehen werden von einem Bürgschaftsprogramm ergänzt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611