9. Februar 2023 Europabrief

GdW Europabrief 02/2023

Neuer Europäischer Bauhaus-Kompass

Die Europäische Kommission hat am 17. Januar 2023 neben einem ersten Fortschrittsbericht zur Neuen Europäischen Bauhaus-Initiative (NEB) den Neuen Europäischen Bauhaus-Kompass (NEB-Kompass) vorgestellt.
Der NEB-Kompass ist ein Bewertungsinstrument für Projekte und ist als Vorstufe zur Schaffung eines NEB-Labels zu betrachten. Er kann Projektträgern als Leitfaden dienen und dazu verhelfen, selbst bewerten zu können, ob ein bestimmtes Projekt den NEB-Kriterien entspricht. Er gibt außerdem die Richtung vor, wie Projekte zu einem echten NEB-Projekt weiterentwickelt werden könnten.
Weiterhin soll der Kompass für unterschiedliche Typologien anwendbar sein, egal ob es sich dabei um Gebäude, Produkte, Dienstleistungen oder Bildungsmodelle handelt.
Konkret soll der Kompass klären, was die drei Bauhaus-Kernwerte: Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion beinhalten, und erweitert diese Konzepte, indem die Arbeitsweise „working process“ definiert wird.
Für jeden der Kernwerte und jede Arbeitsweise werden drei Anforderungsstufen vorgestellt, an denen sich die Projektträger orientieren können. Die erste Stufe bildet den Ausgangspunkt, die auch die grundlegenden Merkmale eines Neuen Europäischen Bauhaus-Projekts festlegt.
Nur wenn diese erfüllt wird, kann ein Projekt den Anspruch erheben, NEB-konform zu sein. Die zweite und dritte Ebene baut auf dem Ausgangspunkt auf. Je höher der Anspruch, desto mehr verbinden und überschneiden sich die Werte und Arbeitsprinzipien des Projekts.
Damit Projektträger sich eine bessere Idee verschaffen können, wie dieser Kompass funktioniert, werden sieben Projektbeispiele aufgeführt, die sich in ihrer Art, Umfang und Entwicklungsphase unterscheiden. Für jedes Beispiel wird kurz beschrieben, wie es die drei aufeinanderfolgenden Anspruchsniveaus erfüllt bzw. nicht erfüllt.
Je mehr das Projekt den Anforderungen entspricht, umso mehr verändert sich die grafische Darstellung des Kompass-Logos. Unter den Beispielen befindet sich u.a. das deutsche Projekt BUGA Holzpavillon 2019, ein Forschungsgebäude der Universität Stuttgart.
Weiter soll ein ergänzendes Selbstbewertungsinstrument für 2024 entwickelt werden, das spezifische Listen mit messbaren Kriterien enthalten soll. Das Instrument soll vorläufig für Projekte im Bereich der bebauten Umwelt gelten.
Was den Fortschrittsbericht zur NEB-Initiative anbelangt, so zieht dieser nicht nur Bilanz aus den letzten zwei Jahren, sondern ist auch richtungsweisend für 2023-2024.
Als greifbare Veränderungen vor Ort werden die Leuchtturmprojekte aus dem Horizont Europa Förderprogramm als Beispiele genannt. Unter diesen, in 2022 ausgewählten Projekten, befindet sich u.a. das Projekt „NEBhourhoods aus München“, das dem Stadtviertel München-Neuperlach dazu verhelfen soll, sich auf den Europäischen Green Deal vorzubereiten.
Aber auch eine zweite Runde von Leuchtturmprojekten ist vorgesehen – dieses Mal über die European Urban Initiative. Insgesamt sind 10 Projekte für 2023 geplant mit einem Budget von insgesamt 50 Millionen EUR.
Dem Bericht zufolge wurden bisher insgesamt mehr als 100 Millionen EUR für NEB-Projekte bereitgestellt, davon 50,5 Millionen EUR aus Horizont Europa. Die Kommission beabsichtigt, diese Mittel in Zukunft aufzustocken. Für den Zeitraum 2023-2024 sind bereits zusätzliche 106,30 Millionen EUR Fördermittel aus Horizont Europa vorgesehen. Ob es irgendwann ein gesondertes NEB-Förderprogramm geben wird, steht jedoch noch aus.
Für 2023 sollen außerdem erste Ergebnisse zur Umfrage zur regulatorischen Analyse vorliegen, die zum Ziel hat, bürokratische und regulatorische Hürden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beseitigen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611