9. Februar 2023 Europabrief

GdW Europabrief 02/2023

Aktualisierung des europäischen elektronischen Berichtsformats (ESEF)

Die neue ESEF-Verordnung 2022/2553 ist am 19. Januar 2023 in Kraft getreten, nachdem sie 20 Tage zuvor im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Bei der Aktualisierung des europäischen elektronischen Berichtsformats (ESEF) handelt es sich um eine technische Aktualisierung. Mit dieser soll die Aktualisierung der IFRS-Taxonomie berücksichtigt und weitere Leitlinien für die Auszeichnung von IFRS-Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden.
Sie enthält weder neue Grundsätze noch wesentliche Änderungen an den bestehenden Grundsätzen.
Die neue Taxonomie soll auf Jahresfinanzberichte für Abschlüsse von Geschäftsjahren angewendet werden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Sie kann jedoch bereits auf Geschäftsjahre angewandt werden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 begonnen haben.
Darüber hinaus hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am 22. Dezember 2022 die XBRL-Taxonomiedateien für das einheitliche europäische elektronische Berichtsformat (ESEF) 2022 und eine Aktualisierung der ESEF Conformance Suite veröffentlicht, um die Umsetzung der ESEF-Verordnung zur erleichtern. Sie sollen Softwareanbietern und Emittenten bei der Vorbereitung des IFRS-Konzernabschlusses 2022 helfen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611