9. Februar 2023 Europabrief

GdW Europabrief 02/2023

Konsultation zur Reform des Strommarktdesigns für eine bezahlbare Energiewende

Am 23. Januar 2023 hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Reform des Strommarktdesigns der EU gestartet, um die Verbraucher besser vor übermäßiger Preisvolatilität zu schützen und ihren Zugang zu sicherer Energie aus sauberen Quellen zu unterstützen.
Angesichts der aktuellen Krise hat die Kommission festgestellt, dass das EU-Strommarktdesign trotz eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix gewisse Mängel aufweist. Auch die derzeitigen Instrumente zum Schutz von industriellen Großverbrauchern, KMU und Haushalten vor hohen Preisen und übermäßigen Schwankungen haben sich als unzureichend erwiesen.
Die Kommission erwägt daher neue Maßnahmen, um die Vorteile des zunehmenden Einsatzes erneuerbarer Energien auch den Verbrauchern wie Großindustrie, KMU und Haushalten zugutekommen zu lassen.
Sie umfasst vier Hauptbereiche:

  • Die Stromrechnungen sollen weniger von den kurzfristigen Preisen für fossile Brennstoffe abhängig sein und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden;
  • Gewährleistung der Versorgungssicherheit und umfassende Nutzung von Alternativen zum Gas
  • Stärkung des Verbraucherschutzes
  • Verbesserung von Transparenz und Marktintegrität.

Die Konsultation betrifft auch die Optimierung von Flexibilität, wie z.B. Nachfragesteuerung, Energiespeicherung und andere wetterunabhängige erneuerbare und kohlenstoffarme Energiequellen. Dazu gehören Maßnahmen, um Anreize für die Entwicklung solcher Flexibilitätslösungen auf dem Markt zu schaffen (z.B. die Anpassung der Tarifgestaltung der Netzbetreiber, die Ermöglichung des Zugangs zu detaillierteren Daten der Stromverbraucher durch die Installation von Stromzählern oder die Entwicklung von Produkten zur Verringerung der Nachfrage oder zur Verlagerung des Energieverbrauchs in Zeiten hoher Nachfrage oder hoher Preise) sowie gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Kurzfristmärkte.
Ein Teil des Dokuments befasst sich mit der Erweiterung der Möglichkeiten für den kollektiven Eigenverbrauch und die gemeinsame Nutzung von Strom. Kommunen und Wohnungsunternehmen könnten die externe Stromversorgung in den sozialen Wohnungsbau einbeziehen und so die Energiearmut direkt angehen. Durch besondere Bestimmungen könnte energiearmen und schutzbedürftigen Verbrauchern der Zugang zu dieser gemeinsam genutzten Energie ermöglicht werden.
Im Rahmen der Konsultation werden auch die Meinungen der Interessenvertreter zu der Frage eingeholt, ob bestimmte Aspekte der derzeitigen Notfallmaßnahmen in strukturelle Merkmale des Strommarktdesigns umgewandelt werden könnten, die beispielsweise in künftigen Krisensituationen aktiviert werden, und unter welchen Bedingungen.
Darüber hinaus werden die Interessengruppen gebeten, ihre Meinung zum Thema PPA (Stromabnahmevereinbarungen) und Differenzverträge zu äußern, insbesondere, ob sie ein effizientes Mittel sind, um die Auswirkungen der Kurzfristmärkte auf den vom Verbraucher gezahlten Strompreis abzumildern.
Eine weitere Frage betrifft die Begrenzung der Einnahmen von inframarginalen Erzeugern auf maximal 180 Euro pro MWh, d.h. ob sie in Zukunft beibehalten werden sollen und wenn ja, für wie lange.
Die Antworten zu dieser Konsultation sollten bis spätestens 13. Februar 2023 eingereicht werden. Die Kommission soll den Vorschlag mit den entsprechenden Änderungen bis zum Ende des ersten Quartals 2023 annehmen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611