GdW Europabrief 15/2021
- GdW Europabrief 15/2021
- Leak zum EU-Entwurf für die Revision der Gebäuderichtlinie (EPBD)
- Leitlinien für Klima- und Energiebeihilfen zur Unterstützung der Dekarbonisierung
- EU-Zertifizierung des CO2-Gehalts von Wasserstoff und kohlenstoffarmen Kraftstoffen
- Konsultation zu überarbeiteten Breitband-Leitlinien
- Europäisches Semester 2022: Herbstpaket
Konsultation zu überarbeiteten Breitband-Leitlinien
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Aktualisierung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Breitbandnetze eingeleitet.
Erstens zielt der Vorschlag der Europäischen Kommission darauf ab, die Leitlinien zu aktualisieren, indem neue Geschwindigkeitsschwellen für die öffentliche Förderung von Gigabit-Festnetzen und neue Leitlinien für die Förderung des Ausbaus von Mobilfunknetzen eingeführt werden. Darüber hinaus ist die Einführung möglicher neuer Beihilfekategorien in Form von Maßnahmen zur Förderung der Nutzung von Fest- und Mobilfunknetzen, z. B. durch Gutscheine, vorgesehen.
Die Kommission hat festgestellt, dass einige gezielte Anpassungen der derzeitigen Vorschriften erforderlich sind, um sie mit den neuesten technologischen Entwicklungen und dem wachsenden Bedarf an Breitbandanschlüssen in Einklang zu bringen. Damit soll der Aufbau von Breitbandnetzen in Gebieten mit unzureichenden Anbindungsdiensten erleichtert werden. So können die Staaten den Aufbau von Infrastrukturen finanziell unterstützen, die den Nutzern den Zugang zu erschwinglichen Hochgeschwindigkeitsdiensten ermöglichen und so zur Verringerung der digitalen Kluft beitragen. In Bereichen, in denen private Betreiber investiert haben, ist ein öffentlicher Beitrag jedoch nicht zulässig. Das Hauptziel der Kommission ist es, allen Bürgern bis 2025 einen Anschluss mit einer Download-Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s und bis 2030 von 1 Gbit/s zu ermöglichen.
Dem Konsultationsdokument zufolge werden weiße Flecken vorerst als Gebiete definiert, in denen es kein ultraschnelles Breitbandnetz (100 Mbit/s) gibt oder in denen es nicht möglich ist, ein solches innerhalb eines kurzen Zeitraums aufzubauen. In den grauen Flecken hingegen muss es mindestens ein ultraschnelles Netz geben, und eine Geschwindigkeit von mindestens 1 Gbit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload muss gewährleistet werden. Nach diesen neuen Definitionen, die sich auf die unterschiedlichen Geschwindigkeiten beziehen, wären die schwarzen Flecken also diejenigen, in denen mindestens zwei unabhängige ultraschnelle Netze vorhanden sind.
Daher sollte die öffentliche Förderung nach den neuen Leitlinien darauf abzielen, in Gebieten, in denen die Geschwindigkeiten unter diesem Wert liegen, die Download-Geschwindigkeiten mindestens zu verdoppeln oder 30 Mbit/s zu erreichen, und in Gebieten mit Verbindungsgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s die ultraschnellen Netze mindestens zu verdreifachen und 100 Mbit/s zu erreichen.
Sozialgutscheine sollen wiederum bestimmte Nutzer dabei unterstützen, einen qualitativ hochwertigen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss zu erhalten und zu pflegen. Diese Art der öffentlichen Unterstützung richtet sich an Verbrauchergruppen, die sich einen Breitbandanschluss nicht leisten können, und wird nur für die Aktivierung eines Dienstes oder die Aufrechterhaltung eines bestehenden Dienstes gewährt, nicht aber für den Wechsel zwischen Betreibern, die dieselbe durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit anbieten.
Die öffentliche Konsultation, die sich an Staaten und alle Interessierten richtet, läuft noch bis zum 11. Februar 2022. Die neuen Breitbandleitlinien sollen bis Mitte 2022 verabschiedet werden.