3. Dezember 2021 Europabrief

GdW Europabrief 15/2021

EU-Zertifizierung des CO2-Gehalts von Wasserstoff und kohlenstoffarmen Kraftstoffen

Die Europäische Kommission plant die Einrichtung einer EU-weiten Datenbank, um den Kohlenstoff-Fußabdruck von Wasserstoff und anderen kohlenstoffarmen Kraftstoffen auf europäischer Ebene zu dokumentieren.
Das neue System wurde Anfang des Jahres im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien angekündigt und soll im Dezember im Rahmen eines Pakets von EU-Gesetzen zur Dekarbonisierung des Gassektors veröffentlicht werden. Außerdem sollen eine umfassende Zertifizierung für erneuerbare und kohlenstoffarme Kraftstoffe und Gase sowie Anreize zur Förderung dieser Kraftstoffe in unterschiedlichen Sektoren eingeführt werden.
Der Europäischen Kommission zufolge wird Wasserstoff eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der Klimaziele der EU spielen: 2050 könnten 24 % des weltweiten Energiebedarfs durch sauberen Wasserstoff gedeckt werden. Derzeit basieren 96 % des in Europa verbrauchten Wasserstoffs auf fossilen Brennstoffen. Daher setzt die Europäische Kommission auf grünen Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird, aber derzeit teurer ist als fossile Alternativen.  Die Zertifizierung der CO2-Bilanz ist daher eine entscheidende Voraussetzung für das Marktwachstum.
Diese vorerst freiwilligen Zertifikate werden als „Herkunftsnachweise“ oder GOs bezeichnet und seit 2019 von CertifHy ausgestellt, die Informationen über die Energiequelle, die Produktionsanlage, die Produktionszeit, die Kohlenstoffintensität des Produkts und das Ausstellungsdatum des Zertifikats bereitstellt. Energieerzeuger nutzen bereits GOs, um Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne zu zertifizieren, wobei das GO-System derzeit nicht verpflichtend ist und es zunehmend gefordert wird, ein europaweites Zertifizierungssystem einzuführen.
Die Europäische Kommission beabsichtigt, Wasserstoff zu fördern, der vollständig aus erneuerbarer Elektrizität gewonnen wird, wird aber auch CO2-armen Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen unterstützen. Um im Rahmen der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien als erneuerbarer Kraftstoff anerkannt zu werden, müssen Wasserstoff und andere E-Kraftstoffe als erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) zertifiziert sein und Emissionseinsparungen von „mindestens 70 %“ im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen aufweisen sowie Nachhaltigkeitskriterien wie die der DENA erfüllen. Um dies zu erreichen, müssen die EU-Länder den Nachweis verlangen, dass die Kriterien für die Nachhaltigkeit und die Einsparung von Treibhausgasemissionen erfüllt sind. Die EU-Staaten haben also ein großes Interesse an einem funktionierenden Zertifizierungsmechanismus, um Geldstrafen bei Nichterfüllung der Ziele zu vermeiden.
Eine wichtige Frage bleibt jedoch die Definition dieser Kriterien. Nach der EU-Taxonomie für grüne Finanzierungen muss die Wasserstoffproduktion im Vergleich zu fossilen Brennstoffen eine Emissionsreduzierung von 70-73,4 % erreichen, um als nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu gelten, was möglicherweise nicht ausreicht, um die Klimaneutralität zu gewährleisten. Sieben europäische Länder, darunter Deutschland, haben gemeinsame Definitionen für Wasserstoff und einen transparenten Mechanismus für dessen Zertifizierung gefordert, um die Energie- und Klimaziele bis 2050 erreichen zu können. Die Kommission wird die Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen in ihrem nächsten Gaspaket, das am 14. Dezember 2021 veröffentlicht werden soll, näher erläutern.
Die künftige EU-Datenbank für elektronische Kraftstoffe und Wasserstoff ist jedoch mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden. Neben der Frage der Transparenz gibt es auch Bedenken, dass die Komplexität der Datenbank die Kosten und den Preis für grünen Wasserstoff erhöhen könnte. Eine weitere Herausforderung wird darin bestehen, sicherzustellen, dass die Datenbank der Union von den Wirtschaftsbeteiligten ordnungsgemäß verwaltet wird und dass die darin enthaltenen Daten von hoher Qualität sind. Darüber hinaus müssen angesichts der hohen Entflammbarkeit von Wasserstoff potenzielle Sicherheitsfragen geklärt werden, damit die Marktakzeptanz des Energieträgers nicht beeinträchtigt wird.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611