GdW Europabrief 14/2021
- GdW Europabrief 14/2021
- EP-Annahme des Initiativberichts zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest
- EU-Arbeitsprogramm 2022
- EU-Kommission: Konsultation zu Hexachlorbenzol (HCB)
- Überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschrift
- EU-Kommission veröffentlicht Bericht zur Lage der Energieunion
- EPRS-Studie - Umstellung des EU-Energiesystems
- ERHIN-Awards - Preis der verantwortungsvollen europäischen Wohnungswirtschaft
Überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschrift
Die Europäische Kommission hat am 27. Oktober 2021 eine überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschrift angenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Banken gegenüber wirtschaftlichen Einbrüchen gestärkt werden.
Das neue Legislativpaket wird die internationale Basel-III-Vereinbarung zum Abschluss bringen und beinhaltet folgende Vorschläge:
- einen Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU);
- einen Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung (Verordnung 2013/575/EU);
- einen gesonderten Vorschlag zur Änderung der Eigenkapitalverordnung im Bereich der Abwicklung (den sogenannten „Daisy Chain“- oder „Kettenstruktur“-Vorschlag)
So soll den Besonderheiten des EU-Bankensektors Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass die von den Banken zur Berechnung ihrer Eigenkapitalanforderungen verwendeten „internen Modelle“ die Risiken nicht übermäßig verringern und genügend Kapital zur Deckung der Risiken vorhanden ist. Die Vergleichbarkeit der risikobasierten Eigenkapitalquoten der einzelnen Banken soll somit erleichtert und damit das Vertrauen in diese Quoten und in die Solidität des Sektors insgesamt retabliert werden. Ziel ist es außerdem, durch eine verbesserte Standardisierung der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen, den risikobasierten Rahmen zu vereinfachen.
Weitere wichtige Bestandteile des Pakets ist die Einführung expliziter Regeln für die Steuerung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) und die Ausstattung der Aufsichtsbehörden mit Befugnissen zur Bewertung der ESG-Risiken. Weiterhin werden den Aufsichtsbehörden durch bessere Aufsichtsinstrumente ermöglicht, solide Transaktionen sowie die Verwaltung der Banken zu kontrollieren.