15. November 2021 Europabrief

GdW Europabrief 14/2021

EP-Annahme des Initiativberichts zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest

Am 20. Oktober 2021 wurde der legislative Initiativbericht zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest mit großer Mehrheit (675 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen) angenommen. In der Initiative wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, eine Europäische Strategie für die Beseitigung von Asbest (ESRAA) zu entwickeln und einen Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz von 1.000 Fasern/m2 (00,1 Fasern/cm3) festzulegen.
Berichterstatter Nikolaj Villumsen (Die Linke, Dänemark) wies in der Plenardebatte darauf hin, dass 80 % der Gebäude in Europa vor dem Asbestverbot errichtet wurden. Die im Herbst 2020 gestartete Renovierungswelle für Gebäude stelle daher sowohl eine Chance als auch ein lebensbedrohliches Risiko für Zehntausende von Arbeitnehmern dar, die dann Asbest ausgesetzt sein werden.
Die Abgeordneten forderten einen europäischen Rahmen für nationale Asbestsanierungsstrategien, einschließlich eines Legislativvorschlags zu Mindeststandards für öffentlich zugängliche nationale Asbestregister.
Sie fordern auch eine Aktualisierung der Richtlinie 2009/148/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest. In diesem Zusammenhang schlagen sie einen Legislativvorschlag zur Anerkennung arbeitsbedingter Erkrankungen vor, einschließlich aller bekannten asbestbedingten Erkrankungen, mit Mindeststandards für Anerkennungsverfahren und die Entschädigung der Opfer.
Das Parlament verlangt auch eine Aktualisierung der Richtlinie 2010/31/EU, die eine obligatorische Asbestprüfung und systematische Entfernung vor Beginn von Renovierungsarbeiten vorschreiben soll.
Die Abgeordneten möchten zudem einen Legislativvorschlag für eine obligatorische Inspektion von Gebäuden, bevor sie verkauft oder vermietet werden, sowie für eine Asbestuntersuchung für Gebäude, die vor 2005 oder vor dem Jahr des nationalen Asbestverbots gebaut wurden.
Im Anhang zu dem Bericht wird ein Plan für die vorrangige Beseitigung von Asbest aus wichtigen öffentlichen Gebäuden (Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Sozialwohnungen usw.) mit einer regelmäßigen Bewertung der Fortschritte alle fünf Jahre vorgeschlagen. Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds könnten eine Schlüsselrolle bei der Finanzierung dieser Arbeiten spielen. Generell werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Arbeitsaufsichtsbehörden zu stärken.
Eine Gesetzesinitiative der Kommission ist für das dritte Quartal 2022 geplant.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611