GdW Europabrief 14/2021
- GdW Europabrief 14/2021
- EP-Annahme des Initiativberichts zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest
- EU-Arbeitsprogramm 2022
- EU-Kommission: Konsultation zu Hexachlorbenzol (HCB)
- Überarbeitete Fassung der EU-Bankenvorschrift
- EU-Kommission veröffentlicht Bericht zur Lage der Energieunion
- EPRS-Studie - Umstellung des EU-Energiesystems
- ERHIN-Awards - Preis der verantwortungsvollen europäischen Wohnungswirtschaft
EU-Kommission: Konsultation zu Hexachlorbenzol (HCB)
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über den Entwurf einer delegierten Verordnung zur Festlegung eines Grenzwerts für Hexachlorbenzol (HCB) eingeleitet, die noch bis zum 6. Dezember 2021 läuft. HCB ist ein persistenter organischer Schadstoff (POP), der auch als Fungizid- und Flammschutzmittel bei Bauprodukten verwendet und als mögliches Karzinogen eingestuft wird. Es ist aber nicht zu verwechseln mit HBCD – Hexabromcyclododecan, das sowohl die Wohnungs- als auch die Abfallwirtschaft vor einigen Jahren vor große Probleme stellte, als die nationale Umsetzung das kurzzeitige Entsorgungsverbot von HCBD-haltigen Stoffen vorsah.
Die delegierte Verordnung soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Sie zielt darauf ab, die Verordnung (EU) 2019/1021 zu ändern, mit der das Stockholmer Übereinkommen umgesetzt wird und die Ziele des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor POPs verfolgt. Insbesondere soll Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 geändert werden, in dem derzeit kein Grenzwert für das Vorhandensein von Hexachlorbenzol als unbeabsichtigter Spurenverunreiniger in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen festgelegt ist.