30. September 2022 Europabrief

GdW Europabrief 10/2022

EP nimmt Bericht über erneuerbare Energien (RED II) an

Die Europaabgeordneten haben am 14. September 2022 mit großer Mehrheit (418 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen und 111 Enthaltungen) den Berichtsentwurf von Markus Pieper (EVP, Deutschland) zur Überarbeitung der Richtlinie über erneuerbare Energien (REDII) angenommen.
So soll das verbindliche Ziel der EU für den Anteil der erneuerbaren Energien am Energiemix auf 45% bis 2030 festgelegt werden. Das Ziel entspricht dem „REPowerEU-Plan“ der Kommission, der die EU aus der Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen herausführen soll. Das entspricht einer Erhöhung um 5 % gegenüber dem ursprünglich im Juli 2021 vorgelegten Revisionsvorschlag im Rahmen des Fit for 55-Pakets.
Der Bericht stimmt in vielen Teilen mit dem im Juli vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) angenommenen Text überein. Das gilt auch für die sektoralen Teilziele (Industrie, Gebäude, Verkehr, Heizung und Kühlung), die zwischen den Fraktionen EVP, S&D, Renew Europe und Grüne/EFA ausgehandelt worden waren.
So sollen die Mitgliedstaaten einen Richtwert festlegen, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen im Gebäudesektor zu fördern.  
Dieser sollte dem Richtwert von mindestens 49 % von Energien aus erneuerbaren und unvermeidbarer Abwärme und -kälte im Gebäudesektor am Endenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 entsprechen. Das betrifft neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, soweit dies wirtschaftlich, technisch und funktional machbar ist. Die Mindestanforderungen sollen unter anderem auch durch effiziente Fernwärme und -kälte erfüllt werden können.
Die Mitgliedstaaten können nun außerdem Abwärme und -kälte bis zu einer bestimmten Obergrenze anrechnen.
Darüber hinaus sieht der angenommene Text eine Verdoppelung der Anzahl gemeinsamer Projekte mehrerer Mitgliedstaaten zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor. Bis Ende 2025 sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, mindestens zwei gemeinsame Projekte einzurichten.
Der Text weicht in Bezug auf Wasserstoff und Biomasse von dem im Juli angenommenen Text ab. So sollen Kriterien eingeführt werden, um zu bestimmen, was als erneuerbarer Kraftstoff nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) angesehen werden kann – eine Kategorie, die insbesondere erneuerbaren Wasserstoff betrifft. Weiter ist die Einführung einer Obergrenze für die Einbeziehung von Energie aus primärer holzbasierter Biomasse in die Ziele für erneuerbare Energien und ein Ende der Förderung dieser Energie vorgesehen.
In einem nächsten Schritt werden die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission beginnen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann frühestens Ende des Jahres 2022 gerechnet werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611