30. September 2022 Europabrief

GdW Europabrief 10/2022

Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Asbest

Die Europäische Kommission hat am 28.09.2022 eine Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz aus dem Jahr 2009 vorgeschlagen, in der ein hoher Grenzwert von 0,1 Asbestfasern pro cm3 festgelegt wurde.
Obwohl die Verwendung von Asbest in Europa inzwischen verboten ist, besteht für Arbeitnehmer, die mit Asbest in Berührung kommen, nach wie vor die Gefahr, an Krebs zu erkranken. Im Jahr 2019 gab es in der EU 90.730 asbestbedingte Todesfälle.
Schätzungen zufolge sind derzeit zwischen 4,1 und 7,3 Millionen Arbeitnehmer Asbest ausgesetzt, wobei 97 % von ihnen im Baugewerbe arbeiten.
Im Oktober 2021 stimmte das Europäische Parlament für einen neuen Grenzwert von 0,001 Fasern/cm3. Die Kommission hat jedoch einen neuen Grenzwert von nur 0,01 Fasern/cm3 vorgeschlagen, wie von Wirtschaftsverbänden gefordert. Dies entspricht den Standards in Mitgliedstaaten wie Dänemark, Frankreich und Deutschland und liegt unter dem in den Niederlanden festgelegten Standard von 0,002 Fasern/cm3.
Ziel der Kommission ist es, die Unternehmen in den betroffenen Sektoren nicht zusätzlich zu belasten. Die vom Europäischen Parlament und den Gewerkschaften vorgeschlagenen niedrigeren Grenzwerte würden die betroffenen Unternehmen nach Angaben der Kommission 100 Milliarden Euro kosten.
Die Kommission legte am selben Tag auch eine Mitteilung vor, um sich auf eine „asbestfreie Zukunft“ vorzubereiten, wobei 220 Millionen Gebäude, die vor dem Asbestverbot von 2005 gebaut wurden, die Substanz noch enthalten könnten. Derzeit sind 35 Millionen Gebäude asbesthaltig, die im Rahmen der Renovierungswelle und des Europäischen Green Deal renoviert oder abgerissen werden sollen.
Der Kommissionsvorschlag zur Ergänzung der Asbest am Arbeitsplatz-Richtlinie wird nun im Rat und Europäischen Parlament verhandelt. Ein Datum für die Verabschiedung der Richtlinie ist noch nicht festgelegt. Nach der Annahme der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611