28. September 2020 Europabrief

GdW Europabrief 09/2020

Beihilfevorschriften für Breitbandausbau

Die Europäische Kommission hat am 8. September 2020 eine öffentliche Konsultation zu Beihilfevorschriften für den Breitbandausbau eingeleitet. Ziel ist es zu überprüfen, ob die bestehenden Vorschriften aufgrund der aktuellen Technologie- und Marktentwicklungen aktualisiert werden müssen.
Den Ausbau von Breitbandnetzen dürfen die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen fördern. Dies ergibt sich aus der in 2013 veröffentlichten Breitbandleitlinie. Öffentliche Investitionen sind zulässig, sofern ein Marktversagen besteht und die Investitionen auf dem Markt zu einer „erheblichen Verbesserungen“ im Bereich der Breitbandverfügbarkeit, der Bandbreiten, der Geschwindigkeiten und des Wettbewerbs führen. Es soll gewährleistet werden, dass staatliche Eingriffe nur in Bereichen erfolgen, in die gewerbliche Investoren nicht investieren und dass diese geförderten Technologien dem Stand der der Technik entsprechen. Die Leitlinien sollen ebenfalls private Investitionen schützen. Öffentliche Eingriffe dürfen nicht erfolgen, sofern von einem privaten Betreiber Investitionen getätigt wurden oder konkret geplant sind.
Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) entfällt für die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen die vorherige Anmeldepflicht von Beihilfemaßnahmen, die das Ziel des Ausbaus von Breitbandnetzen in Gebieten haben, in denen eine Infrastruktur in demselben Bereich weder besteht noch in absehbarer Zukunft konkret geplant ist. Ziel der öffentlichen Konsultation ist es zu überprüfen, ob die Breitbandleitlinien und die zutreffenden Bestimmungen der AGVO ihre Ziel erreichen, wie die Auswirkungen auf Markt und Wettbewerb sind und ob ein Aktualisierung notwendig ist.
Stellungnahmen zur Konsultation können bis zum 5. Januar 2021 abgegeben werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611