GdW Europabrief 09/2020
Konsultation zur Bauprodukte-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 4. September 2020 die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) eingeleitet. Vorab wurde vom 17. Juni bis 19. August 2020 der Fahrplan zur Überprüfung der BauPVO vorgestellt. Zu dem Fahrplan wurden 76 Stellungnahmen abgegeben.
Die Überarbeitung der BauPVO hat die Kommission bereits im Rahmen des Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die BauPVO gilt seit Mitte 2013 und hat das Ziel, den freien Verkehr von Bauprodukten in der EU zu gewährleisten. Dies geschieht durch die Festlegung von harmonisierten Bedingungen für ihre Vermarktung. Bauprodukte sind Stoffe, Teile und Anlagen, welche dauerhaft in Gebäuden eingebaut sind.
Die Initiative der Kommission zur Überprüfung der Verordnung zielt auf Probleme ab, die im Zusammenhang mit der BauPVO entstanden sind. Es sollen die in der Evaluierung von 2019 festgestellten Probleme bearbeitet werden und es soll zu einer Verbesserung der -Funktionsweise des Binnenmarkts für Bauprodukte führen.
Die Überarbeitung hat das Ziel, das Wachstums- und Beschäftigungspotenzial der Branche zu erschließen, die Förderung der Umweltziele im Rahmen des Green Deals und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft sowie eine mögliche Produktsicherheit zu stärken. Die Überprüfung ist auch vor dem Hintergrund der langjährigen Auseinandersetzung der EU-Kommission mit der Bundesregierung zu sehen. Die EU-Kommission kritisiert seit Längerem die überbordende nationale Normenaktivität in Deutschland, die effektiv demnach einen europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte verhindert, wenn Produkte zusätzlich zu den EU-Normen auch die deutschen Normen erfüllen müssen, die nicht deckungsgleich sind.
Stellungnahmen können bis 25. Dezember 2020 abgegeben werden. Die Kommission plant die Verordnung bis Ende 2021 zu überarbeiten.