8. Juli 2022 Europabrief

GdW Europabrief 07/2022

Vorläufige Einigung über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 22. Juni 2022 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) erzielt.
Die Richtlinie wird von der EU-Kommissarin Mairead McGuinness als historischer Moment in der Entwicklung der Unternehmensberichterstattung gewertet, da die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum ersten Mal gleichberechtigt neben der Finanzberichterstattung steht.
So sieht die Richtlinie vor, dass ein europäisches Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro, ob börsennotiert oder nicht, eine Reihe von Informationen veröffentlichen muss. Diese Informationen betreffen die Auswirkungen des Handelns dieser Unternehmen auf die Umwelt, Menschenrechte, Sozialstandards und Ethik.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind ebenfalls den Berichtsstandards unterworfen. Diese Standards aber sollten weniger aufwändig sein und würden erst ab 2028 gelten.
Schutzmaßnahmen sind außerdem vorgesehen, um sicherzustellen, dass Subunternehmer nur von ihren Geschäftspartnern aufgefordert werden, Informationen gemäß einer vereinfachten Version der Informationsstandards zu liefern.
Sobald die Richtlinie endgültig verabschiedet ist, wird die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) für die Festlegung der Rechnungslegungsstandards verantwortlich sein.
In einer ersten Phase, die bis Ende Juni 2023 läuft, wird sie die Festlegung allgemeiner Standards erarbeiten. Die zweite Phase soll im Juni 2024 abgeschlossen werden und sich mit spezifischeren Punkten der Richtlinie befassen, einschließlich risikobehafteter Unternehmen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611