GdW Europabrief 06/2021
- GdW Europabrief 06/2021
- Europäisches Klimagesetz
- Initiativberichtsentwurf des EP zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest
- Konsultation zum EU-Rechtsakt über nichtfinanzielle Angaben von Großunternehmen
- Konsultation und Workshops zur Revision der Gebäuderichtlinie (EPBD)
- Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie
- Neue Leitfäden für den Start von InvestEU
- Start der Ausschreibung der Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus
Neue Leitfäden für den Start von InvestEU
Durch InvestEU soll über eine EU-Haushaltsgarantie von 38 Milliarden Euro gemeinsam mit der Einlage von 9,5 Milliarden Euro von strategischen Partnern wie der Europäischen Investitionsbank und anderen Finanzinstituten durch eine Hebelwirkung ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens 650 Milliarden Euro für die Finanzperiode 2021-2027 bereitgestellt werden, um die Ziele des europäischen Green Deals umzusetzen. Der InvestEU kann für die Wohnungswirtschaft ein wichtiges europäisches Finanzierungsinstrument werden, da klimapolitische und Digitalinvestitionen aus dem Fonds finanziert werden können. Die neuen Bedingungen bei der Fondverwaltenden EIB sehen eine erleichterte Zusammenarbeit und Bündelung von Projekten über die nationalen Landesförderbanken vor, um Kredite für energetische Sanierungen, Neubau und den Ausbau digitaler Infrastruktur zu fördern. Jedoch können Wohnungsunternehmen mit Projekten ab 50 Millionen Euro auch weiterhin direkt bei der EIB Mittel beantragen.
Am 15. April 2021 hat die Europäische Kommission nun verschiedene Durchführungsrechtsakte und Leitfäden im Rahmen des InvestEU-Programms verabschiedet. Zunächst wurden Investitionsleitlinien verabschiedet, die Informationen über die Anforderungen enthalten, die Finanzierungs- und Investitionsvorhaben erfüllen müssen, um Unterstützung aus dem InvestEU-Fonds zu erhalten.
Im Bereich Nachhaltige Infrastruktur wird der Fokus auf die Entwicklung des Energiesektors, nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen, innovative Technologien, Investitionen im Zusammenhang mit Naturkapital und Kreislaufwirtschaft und Entwicklung einer nachhaltigen und sicheren digitalen Vernetzungsinfrastruktur gelegt.
Im Bereich Forschung, Innovation und Digitalisierung soll den Zugang zu Finanzmitteln für Forschungs- und Innovationsprojekte, Projektträger, Unternehmen und andere innovative Einrichtungen erleichtern und beschleunigen und die digitale Transformation von Unternehmen, Märkten und Mitgliedstaaten fördern.
Schließlich wird das KMU-Programm den Zugang zu und die Verfügbarkeit von Finanzmitteln vor allem für KMU, aber auch für mittelgroße Unternehmen, erleichtern und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Zweitens beschreiben die Nachhaltigkeitsleitlinien detailliert, wie Finanzierungen und Investitionen im Rahmen des InvestEU-Fonds die drei Dimensionen der Nachhaltigkeitsverpflichtungen der EU erfüllen sollen, nämlich Klima, Umwelt und Soziales. Sie werden in den kommenden Wochen durch einen zusätzlichen Leitfaden zur Klima- und Umweltverfolgung ergänzt.
Drittens wurde auch der Durchführungsbeschluss zur Einrichtung des InvestEU-Portals angenommen, der vereinfachte Regeln für die Funktionsweise der leicht zugänglichen Datenbank für Investitionsmöglichkeiten innerhalb der EU festlegt.
Schließlich traf die Kommission auch eine Reihe von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Leitung von InvestEU, u. a. über die Ernennung von Mitgliedern des Beirats und die Aufforderung zur Auswahl von Mitgliedern des Investitionsausschusses.