4. Mai 2021 Europabrief

GdW Europabrief 06/2021

Konsultation zum EU-Rechtsakt über nichtfinanzielle Angaben von Großunternehmen

Vom 26. April 2021 bis zum 22. Juni 2021 können Interessenträger Rückmeldungen zum angenommenen EU-Rechtsakt über nichtfinanzielle Angaben von Großunternehmen geben.
Zuvor hatte die EU-Kommission am 21. April 2021 ein ambitioniertes Maßnahmenpaket verabschiedet, das dazu verhelfen soll, den Geldfluss für nachhaltige Aktivitäten ersichtlicher zu machen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet einen delegierten Rechtsakt der ersten beiden Umweltziele der Taxonomie-Verordnung, sowie einen Vorschlag zur Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen (CSRD).
Mit dem CSRD-Vorschlag wird der Anwendungsbereich der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) auch auf andere Großunternehmen ausgeweitet, ungeachtet ob sie weniger als 500 Mitarbeiter haben oder ein börsennotiertes Unternehmen sind. Diese Ausweitung würde bedeuten, dass diese Unternehmen über ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck Rechenschaft ablegen müssten. Investoren erhielten somit Zugang zu den Nachhaltigkeitsinformationen dieser Unternehmen und könnten somit ihren eigenen Pflichten (resultierend aus der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)) nachkommen. Auch börsennotierte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind von dem Vorschlag betroffen. Kleinstunternehmen hingegen wären weiterhin von den Berichtspflichten befreit.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611