4. Mai 2021 Europabrief

GdW Europabrief 06/2021

Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie

Bis zum 9. Juni 2021 ist es möglich, sich an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Union zur Initiative für nachhaltige Produkte zu beteiligen. Die Initiative ist Teil der im Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft vorgesehenen Agenda für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa. Die Agenda sieht eine Gesetzgebungsinitiative für nachhaltige Produkte vor, mit dem Ziel, Produkte für eine klimaneutrale, ressourceneffiziente und kreislauforientierte Wirtschaft zu rüsten. Mit der Initiative soll der politische Rahmen zur Erreichung des Ziels festgelegt werden. Dafür soll der Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie ausgeweitet werden, indem er sich nicht nur auf energieverbrauchsrelevante Produkte bezieht, sondern darüber hinaus, auf eine breite Palette von Produkten. Mindestanforderungen an Nachhaltigkeit und Informationen für bestimmte Produktgruppen sollen festgelegt werden. Vorrang wird folgenden Produktgruppen gegeben: Elektronik und IKT-Ausrüstung, Textilien, Möbeln und Zwischenprodukten wie Stahl, Zement und Chemikalien.
Die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden sollen, sind:

  • Festlegung übergeordneter Grundsätze für Nachhaltigkeit von Produkten;
  • Festlegung von EU-Vorschriften, mit denen die Hersteller dafür verantwortlich gemacht werden, mehr kreislauforientierte Produkte bereitzustellen und einzuschreiten, bevor Produkte zu Abfall werden (z.B. Bereitstellung von Produkten als Dienstleistung, Bereitstellung von Reparaturdiensten/Gewährleistung der Verfügbarkeit von Ersatzteilen);
  • Festlegung von EU-Vorschriften für die Festlegung von Anforderungen an die verbindliche Nachhaltigkeitskennzeichnung und/oder die Offenlegung von Informationen gegenüber Marktteilnehmern entlang der Wertschöpfungsketten in Form eines digitalen Produktpasses;
  • Festlegung von EU-Vorschriften für die Festlegung verbindlicher Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte;
  • Berücksichtigung sozialer Aspekte während des gesamten Produktlebenszyklus als Teil der Nachhaltigkeitsgrundsätze und -anforderungen, soweit angemessen und durchführbar;
  • Maßnahmen in Bezug auf Produktionsprozesse, um beispielsweise den Recyclatgehalt oder die Wiederaufbereitung zu erleichtern und die Verwendung gefährlicher Stoffe in solchen Abläufen zu verfolgen;
  • Maßnahmen, die die Vernichtung unverkaufter langlebiger Waren verbietet.

Die Umweltbelastungen (z.B. Ressourcengewinnung, Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen sowie andere Emissionen, Umweltverschmutzung, Wasserverbrauch) und die damit verbundenen Umweltauswirkungen (z.B. Verlust der biologischen Vielfalt, Erderwärmung, Wasserknappheit, Human- und Ökotoxizität), die mit den derzeitigen Produktions- und Verbrauchsmustern einhergehen, sollen mit dieser Initiative erheblich verringert werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611