24. März 2023 Europabrief

GdW Europabrief 04/2023

Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

Am 9. März 2023 hat die Europäische Kommission eine Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) veröffentlicht, um den grünen und digitalen Wandel zu unterstützen. Durch die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) können Mitgliedstaaten Beihilfemaßnahmen ohne Vorabgenehmigung gewähren, eine Mitteilung an die Kommission über die Beihilfemaßnahme ist ausreichend. Die AGVO wird bis Ende 2026 verlängert und die allgemeinen Schwellenwerte werden angehoben. Die Änderung der AGVO ist verzahnt mit dem neuen Befristeten Krisenrahmen (TCTF). Auch der TCTF unterstützt die Ziele des Industrieplans für den Grünen Deal.
Die Änderungen der AGVO betreffen Umweltschutz- und Energiebeihilfen wie z.B.

  • die Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien,
  • die Erhöhung der Beihilfeintensitäten und
  • Anhebung der Anmeldeschwellen

Zudem werden die Risikofinanzierungsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen und Finanzprodukte aus dem „InvestEU“ Fonds genauer definiert.

Die AGVO-Änderung wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in den kommenden Tagen in Kraft treten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611