24. März 2023 Europabrief

GdW Europabrief 04/2023

LULUCF-Verordnung

Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) mit großer Mehrheit angenommen.
Ziel der Verordnung ist es, natürliche Kohlenstoffsenken zu stärken, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
So wurde für den Nettoabbau von Treibhausgasemissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft das EU-Ziel für 2030 auf 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (+15 %) festgelegt. Damit sollen die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 57 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden (zuvor waren es 55 %).
Die EU-Mitgliedstaaten werden bis 2030 verbindliche nationale Reduktions- und Emissionsziele für LULUCF festlegen, die davon anhängen wie viele Emissionen bereits abgebaut wurden und wie viele noch reduziert werden können. Die derzeitigen Vorschriften werden bis 2025 gelten (LULUCF-Emissionen dürfen jedoch die absorbierte Menge nicht überschreiten). Ab 2026 werden die Mitgliedstaaten anstelle von verbindlichen Jahreszielen über ein auf vier Jahre angelegtes Budget für den Zeitraum 2026-2029 verfügen.
Die LULUCF-Verordnung kann auch Auswirkungen auf die Flächennutzungspläne der Mitgliedstaten für die Ausweisung von Neubaugebieten haben. Die Verordnung wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht, sobald sie vom EU-Rat gebilligt worden ist.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611