18. Mai 2020 Europabrief

GdW Europabrief 04/2020

Taxonomie-Verordnung

Am 15. April 2020 hat der Europäische Rat die Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen in einem schriftlichen Verfahren angenommen. Ein einheitliches EU-Klassifikationssystem (Taxonomie) mit einer gemeinsamen Terminologie soll Investoren und Unternehmen ermöglichen, ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu erkennen.

Die Verordnung soll dazu verhelfen, die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und das Klimaneutralitätsziel für 2050 zu erreichen. Dafür ist es notwendig, Investitionen auf ökologisch nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu steuern. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission werden ca. 180 Mrd. Euro benötigt, um die Treibhausgasemissionen um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.
Die Klassifikation basiert auf den folgenden sechs Umweltzielen:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die Taxonomie für die ersten beiden Ziele soll bis Ende des Jahres ausgearbeitet und Ende 2021 eingeführt werden. Für die restlichen Ziele soll die Taxonomie bis Ende 2021 erstellt und Ende 2022 eingeführt werden.

Um in Kraft zu treten, muss die Verordnung noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen und danach im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611