18. Mai 2020 Europabrief

GdW Europabrief 04/2020

Aktuelle Corona-Pandemie-Info der EU

Am 13. Mai 2020 präsentierte die Europäische Kommission ein Leitlinien- und Empfehlungspaket als Orientierungshilfe für Tourismus und Verkehr. Dieses war im gemeinsamen europäischen Fahrplan für die Aufhebung der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 vom 15. April 2020 bereits angekündigt worden. Ein Bestandteil ist ein gemeinsames Konzept für ein schrittweises und koordiniertes Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und zur Aufhebung der Beschränkungen an den EU-Binnengrenzen, die seit Anfang März nach und nach eingeführt worden waren.
Die Kommission empfiehlt, dass mit der fortschreitenden Verbesserung der Gesundheitssituation die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen und Beschränkungen der Freizügigkeit schrittweise und unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheit der Bürger aufgehoben werden. Dabei sind ebenfalls epidemiologische Kriterien, ausreichende Kapazitäten der Gesundheitssysteme sowie angemessene Überwachungskapazitäten zu berücksichtigen. Die Wiedereröffnung grenzüberschreitender Bewegung sei eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme von Tourismus und Transport.
Reiseeinschränkungen und Grenzkontrollen sollten entsprechend Protokollen zu verfolgbaren, erschwinglichen und verhältnismäßigen Maßnahmen, die das Risiko beim Reisen mindern, schrittweise aufgehoben und die Lockerungen flexibel der Situation angepasst werden können. Der Rahmen zur Unterstützung der schrittweisen Wiederherstellung der Verkehrsdienste und die Kriterien für die sichere und schrittweise Wiederaufnahme touristischer Aktivitäten geben den verschiedenen Akteuren konkrete Vorgehensweisen an die Hand.
Die Kommission teilt die Lockerung der Maßnahmen in Phasen:

  • Phase 0: Diese Phase bezeichnet die aktuelle Situation, in der die unterschiedlichen Maßnahmen der Mitgliedstaaten gelten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Arbeitnehmern, insbesondere Transport-, Grenz-, Entsende- und Saisonarbeitern sowie Dienstleistungsanbietern den Grenzübertritt und den ungehinderten Zugang zu ihrem Arbeitsplatz zu ermöglichen.
  • Phase 1: In dieser Phase sollen, wenn es die epidemiologische Situation erlaubt, die Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen innerhalb der EU schrittweise aufgehoben werden. Ein erster Schritt in dieser Phase besteht in der Aufhebung innerstaatlicher Reisebeschränkungen, danach folgen Lockerungen im grenzübergreifenden Verkehr. Wenn die Situationen auf den jeweiligen Seiten der Grenze voneinander abweichen, sollten jedoch zusätzliche Schutz- und Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden. Außerdem können allgemeine Maßnahmen zunächst durch spezifischere ersetzt werden.
    Das Aufheben der Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen sollte in enger Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten erfolgen. Besondern betont wird zusätzlich, dass das Aufheben der Maßnahmen für alle Bewohner der entsprechenden Regionen gelten muss, unabhängig von ihrer Nationalität. Auch die Nähe einer Region sollte keine Rolle spielen, sondern die jeweilige epidemiologische Situation. Sowohl Reisen aus beruflichen als auch aus familiären Gründen sollten erlaubt sein.
  • Phase 2: Wenn die Situation in der EU ausreichend und einheitlich positiv ist, können in dieser Phase alle Einschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie aufgehoben werden. Lediglich die notwendigen Gesundheitsmaßnahmen wie bspw. Social Distancing bleiben (in Teilen der Mitgliedstaaten) in Kraft. Auch die Informationskampagnen werden fortgeführt.

Die Kommission kann bei der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten helfen, die Aufhebung der Maßnahmen liegt aber bei diesen selbst. Zur weiteren, intensiven Koordinierung schlägt sie vor, konkrete Empfehlungen in die integrierte Regelung für politische Reaktion auf Krisen aufzunehmen.
Die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz kündigten an, dass sie nach gemeinsamer Konsultation Lockerungen der Grenzsituation ab dem 15. Juni ins Auge fassen. Bis dahin sei der Grenzübergang nur für Grenzarbeiter und Familienzusammenführungen möglich. Der Verkehr an anderen Grenzen der genannten Länder bleibt vorerst so eingeschränkt bis bisher, das gleiche gilt für die Einreise aus Nicht-Nachbarstaaten bspw. per Flugzeug. Eine derartige Diskrimination aufgrund der epidemiologischen Situation entspricht den Leitlinien der Kommission.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611