18. Mai 2020 Europabrief

GdW Europabrief 04/2020

Konsultation erneuerbare Energie

Am Mittwoch, den 6. Mai 2020, hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu ihrem Entwurf eines Durchführungsgesetzes für einen „Finanzierungsmechanismus für erneuerbare Energien“ eröffnet. Ziel ist es, eine Rückmeldung zu dem Entwurf zu einem neuen EU-Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu erhalten. Der Finanzierungsmechanismus ist in Art. 33 der Governance-Verordnung der Energieunion vorgesehen, die im Dezember 2018 verabschiedet wurde. Dieser muss bis spätestens 1. Januar 2021 eingerichtet werden.

Derzeit erfüllen die Mitgliedstaaten ihre Erneuerbaren-Ziele primär auf Grundlage der Menge an erneuerbaren Energien, die auf ihrem Hoheitsgebiet durch nationale Maßnahmen erzeugt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Kooperationsmechanismen mit anderen Mitgliedstaaten zu nutzen, wie zum Beispiel statistische Transfers oder die Durchführung gemeinsamer Projekte. Der vorgeschlagene Mechanismus eröffnet nun eine dritte Möglichkeit, indem die Mitgliedstaaten gemeinsam von Erneuerbaren-Energien-Projekten profitieren können, die über Ausschreibungen im Rahmen des EU-weiten Finanzierungsmechanismus finanziert werden.

Die Vorhaben im Rahmen des vorgeschlagenen Mechanismus können durch Zahlungen der Mitgliedstaaten, durch Zahlungen aus den EU-Fonds oder Beiträgen des privaten Sektors erfolgen und würden zur Unterstützung der kosteneffizientesten erneuerbaren Projekte in der gesamten Europäischen Union verwendet werden.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten alle zwei Jahre auffordern, ihr Interesse an der Teilnahme am Mechanismus zu bekunden. Folgende Informationen sollen der Kommission dann zur Verfügung gestellt werden:
(1) das Volumen der erneuerbaren Energie, die der Mitgliedstaat durch den Mechanismus unterstützen will;
(2) einen maximalen Richtwert t pro kWh/kW, den sie bereit sind, auszugeben;
(3) ihre Präferenz für technologiespezifische und technologieübergreifende Vorschläge sowie für einzelne Projekte.

Auf der Grundlage dieser Informationen entwirft die Kommission dann die Ausschreibungen und definiert insbesondere ihre Ziele, die Form der Zuschüsse, die förderungswürdigen Technologien, die Umsetzungsdauer und die statistische Verteilung zwischen den beitragenden Staaten und den Gastgeberstaaten.
Die Zuschüsse sollen als Investitionsbeihilfen zur Erhöhung der Kapazitäten oder als Prämien zur Bereitstellung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien bereitgestellt werden.

Beiträge im Rahmen der Konsultation können bis zum 3. Juni 2020 eingereicht werden. Da es sich um ein Durchführungsgesetz handelt, muss der Text nur noch von dem Ausschuss der Energieunion validiert werden bevor er angenommen werden kann.
           
Weitere Informationen:
Link zur Konsultation: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12369-Union-renewable-Financing-mechanism
Link zu dem Entwurf des Durchführungsgesetzes: https://drive.google.com/file/d/1CmfQtBRY0rSIWUGL6tV4R9sAN3Vrky1b/view

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611