6. März 2023 Europabrief

GdW Europabrief 03/2023

EU-Kommission legt Regeln für erneuerbaren Wasserstoff fest

Die Europäische Kommission hat am 13. Februar 2023 zwei delegierte Rechtsakte im Rahmen der Erneuerbaren Energien Richtlinie (2018/2001) erlassen, in denen festgelegt wird, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Dies ist notwendig, um den Ausbau der Wasserstoffproduktion in Europa zu erleichtern.
Der erste delegierte Rechtsakt legt fest, wann Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Kraft- oder Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs RFNBO (renewable fuels of non-biological origin) gelten. So sieht die Regelung u.a. vor, dass Brenn- oder Kraftstoffe nur aus „zusätzlichem“ Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden können, der zur gleichen Zeit und lokal erzeugt wird.
Im zweiten delegierten Rechtsakt wird die Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen durch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und recycelten Kohlenstoffbrennstoffen festgelegt.
In einem nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat die vorgelegten Vorschläge prüfen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611