3. März 2021 Europabrief

GdW Europabrief 03/2021

EPBD Revision

Die Europäische Kommission hat den Fahrplan zur Revision der EPBD-Richtlinie veröffentlicht. Bis zum 22. März 2021 ist es für Stakeholder möglich, eine Rückmeldung zur beabsichtigten Initiative zu geben.
Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist entscheidend, um die Klima- und Energieziele der EU für 2030 und 2050 zu erreichen. Der Vorschlag im Klimazielplan 2030 der Kommission, die Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 % zu senken, wurde Mitte Dezember 2020 vom EU-Rat gebilligt. Energieeffizienz ist ein wesentlicher Bestandteil in diesem Unterfangen und der Bausektor ist einer der Bereiche, in denen die Anstrengungen intensiviert werden müssen. Um bis 2030 ein Emissionsreduktionsziel von 55 % zu erreichen, muss die EU die energiebedingten Treibhausgasemissionen von Gebäuden gegenüber 2015 um 60 % reduzieren.
In der Mitteilung zur Renovierungswelle vom 14. Oktober 2020 hat die Kommission einen Aktionsplan vorgelegt, der konkrete Regulierungs,- Finanzierungs- und Fördermaßnahmen enthält. Ziel ist es, die jährliche Renovierungsrate von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln und tiefgreifende Sanierungen zu fördern. Da die bestehenden Rechtsvorschriften dafür nicht ausreichen, soll die EPBD-Richtlinie überarbeitet werden.
Die Kommission plant noch in der ersten Jahreshälfte 2021 eine Folgenabschätzung. Außerdem ist eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation in diesem Frühjahr vorgesehen sowie gezielte Workshops zu spezifischen Themen mit relevanten Stakeholdern.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611