GdW Europabrief 13/2022
- GdW Europabrief 13/2022
- Basel-III-Reformen: EU-Rat legt seinen Standpunkt fest
- Mitgliedstaaten nehmen überarbeitete Asbestrichtlinie an
- Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen
- Neuer Rechtsakt digitale Dienste (DSA) und neues EU-Zentrum für Algorithm-transparenz
- Aktuelles zum Neuen Europäischen Bauhaus
Neuer Rechtsakt digitale Dienste (DSA) und neues EU-Zentrum für Algorithm-transparenz
Der neue europäische Rechtsakt über digitale Dienste (DSA), ein Regelwerk zur Schaffung eines sicheren und verantwortungsvollen Online-Umfelds durch die Begrenzung der Macht von „Big Tech“, ist am 16. November 2022 in der EU in Kraft getreten. Die neuen Rechtsvorschriften gelten für alle digitalen Dienste, die Verbraucher mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden.
Sie schafft neue globale Verpflichtungen für Online-Plattformen, schützt die Rechte von Online-Nutzern und stellt digitale Plattformen in einen neuen einheitlichen Rahmen der Transparenz und Rechenschaftspflicht. Die neuen Regeln, so die EU-Exekutive in einer Mitteilung, werden den Nutzern mehr Schutz und den Unternehmen Rechtssicherheit im Binnenmarkt bieten.
Die Kommission wird nun auch die Befugnis haben, große Online-Plattformen oder Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern direkt zu beaufsichtigen, die zusätzliche Verpflichtungen und jährliche Risikobewertungen in Bezug auf ihre Dienste haben werden.
Ab dem Inkrafttreten haben die Online-Plattformen drei Monate Zeit, um die Anzahl der aktiven Endnutzer auf ihren Websites zu melden (17. Februar 2023).
Die Kommission wird dann prüfen, ob sie als große Online-Plattform oder Suchmaschine eingestuft werden sollten. Danach hat das betreffende Unternehmen vier Monate Zeit, um seinen Verpflichtungen im Rahmen des DSA nachzukommen und unter anderem die erste jährliche Risikobewertung durchzuführen und der Kommission vorzulegen.
Die Kommission wird außerdem das Europäische Zentrum für Algorithm-transparenz (ECAT) einrichten, um ihre Aufsichtstätigkeiten mit Hilfe von internem und externem multidisziplinärem Fachwissen durchzuführen.
Das Zentrum wird Unterstützung bei der Bewertung leisten, ob der Betrieb algorithmischer Systeme mit den Risikomanagementverpflichtungen in Einklang steht, die das Gesetz über digitale Dienste für sehr große Plattformen und Suchmaschinen vorsieht, um ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten.
Das Europäische Zentrum für Algorithm-transparenz wird im ersten Quartal 2023 einsatzbereit sein.