GdW Europabrief 13/2022
- GdW Europabrief 13/2022
- Basel-III-Reformen: EU-Rat legt seinen Standpunkt fest
- Mitgliedstaaten nehmen überarbeitete Asbestrichtlinie an
- Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen
- Neuer Rechtsakt digitale Dienste (DSA) und neues EU-Zentrum für Algorithm-transparenz
- Aktuelles zum Neuen Europäischen Bauhaus
Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen
Die Europäische Union hat eine Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen erarbeitet, die in Zukunft Richtschnur für die mitgliedstaatliche digitale Politik sein soll.
Am 14. November 2022 haben das Europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten den offiziellen Entwurf der Europäischen Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade, das strategische Programm zur digitalen Transformation Europas bis 2030, ausgearbeitet. Im März 2021 hatte die Kommission den „Digitalen Kompass 2030: Das europäische Modell für die digitale Dekade“ für die digitale Transformation Europas vorgestellt.
Mit dieser Erklärung wurden die Grundwerte bekräftigt, die im Mittelpunkt der digitalen Debatte im europäischen Kontext gestellt werden müssen, sowie die Regeln, die die neuen Technologie-Tools einhalten müssen. Der Text der neuen Erklärung listet auch alle relevanten Rechte im Kontext der digitalen Transformation auf und sollte zum Bezugspunkt für Unternehmen und andere Akteure werden, die neue Technologien entwickeln und verbreiten.
Darüber hinaus wird in der Erklärung zu den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen die Notwendigkeit der Entscheidungsfreiheit bei der Interaktion mit Systemen der künstlichen Intelligenz sowie die Definition eines fairen digitalen Umfelds für alle europäischen Bürger und Unternehmen betont. Ferner wird im Text zu mehr Sicherheit im digitalen Umfeld aufgerufen, insbesondere für Minderjährige und junge Menschen.
Der letzte Punkt der Erklärung behandelt den grünen Kontext, an dem sich die europäischen Entscheidungen während der digitalen Transformation orientieren müssen. So heißt es im Text, dass sich die Mitgliedstaaten, das Parlament und die Kommission auch dazu verpflichten, die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger Technologien zu unterstützen.
Der Text muss noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden und soll auf der Tagung des Europäischen Rats im Dezember 2022 unterzeichnet werden.