GdW Europabrief 13/2022
- GdW Europabrief 13/2022
- Basel-III-Reformen: EU-Rat legt seinen Standpunkt fest
- Mitgliedstaaten nehmen überarbeitete Asbestrichtlinie an
- Europäische Erklärung zu digitalen Rechten und Grundsätzen
- Neuer Rechtsakt digitale Dienste (DSA) und neues EU-Zentrum für Algorithm-transparenz
- Aktuelles zum Neuen Europäischen Bauhaus
Mitgliedstaaten nehmen überarbeitete Asbestrichtlinie an
Der EU-Rat hat am 8. Dezember 2022 den Revisionsvorschlag der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz angenommen.
Der Vorschlag, der am 28. September 2022 von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, hält an einem Grenzwert von 0,01 Fasern/cm3 fest. Dieser Grenzwert wird von Teilen des Europäischen Parlaments, die sich für einen Grenzwert von 0,001 Fasern/cm3 ausgesprochen hatten, immer noch als zu hoch angesehen.
Der Text wurde nur minimal geändert, allerdings wird die Methode zur Berechnung des Grenzwerts angepasst. Diese Änderung wurde vor allem von Frankreich angeregt, das Änderungsvorschläge für eine modernere Berechnungsmethode auf der Grundlage der Elektronenmikroskopie einbrachte.
Der Text sieht auch eine Übergangsfrist von sieben Jahren vor, innerhalb derer die Mitgliedstaaten auf diese Methode umstellen können. In der Zwischenzeit können weiterhin andere Methoden angewendet werden.
Am 9. November 2022 wurde die Abgeordnete Véronique Trillet-Lenoir (FR/Renew Europe) zur Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für diese Richtlinie ernannt.
Zuständig für dieses Dossier ist der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments (EMPL).