GdW Europabrief 12/2023
- GdW Europabrief 12/2023
- Politische Einigung zu der Richtlinie für Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- EU-Strommarktdesign
- Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge
- CSRD: Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren
- Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie (Solvency II)
- Bauproduktenverordnung: EP und Rat erzielen vorläufige Einigung
Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie (Solvency II)
Am 14. Dezember 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie und neue Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) erzielt.
Die neuen Solvabilität-II Vorschriften zielen darauf ab, die Versicherungs- und Rückversicherungsbranche bei der Bereitstellung langfristiger privater Finanzierungsquellen für Unternehmen in der EU zu stärken und sie widerstandsfähiger zu machen. Damit sollen Anreize für Versicherer geschaffen werden, langfristig und im Sinne des Green Deal zu investieren. Weiter sollen laut der Einigung langfristige Garantien verbessert und eine neue makroprudenzielle Dimension in das System eingeführt werden. Einfachere und verhältnismäßigere Vorschriften sollen Flexibilität gewährleisten. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand für kleine und einfache Versicherungsunternehmen verringert werden. Auch der Verbraucherschutz soll gestärkt werden, gerade im Hinblick auf grenzüberschreitende Aktivitäten.
Darüber hinaus sollen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) eine Reihe neuer Aufgaben übertragen werden Dazu gehört die Ausarbeitung verschiedener Aspekte der technischen Standards, wie zum Beispiel des Sekundärrechts. Delegierte Rechtsakte, die insbesondere eine ausgewogene Überarbeitung des Solvency-II-Aufsichtsrahmens in Bezug auf die Kapitalanforderungen gewährleisten sollen, werden die neuen Vorschriften zu einem späteren Zeitpunkt ergänzen.
Bevor die Einigung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird, muss sie noch vom Rat und vom Parlament formell angenommen werden.