GdW Europabrief 12/2023
Inhaltsverzeichnis
- GdW Europabrief 12/2023
- Politische Einigung zu der Richtlinie für Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- EU-Strommarktdesign
- Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge
- CSRD: Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren
- Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie (Solvency II)
- Bauproduktenverordnung: EP und Rat erzielen vorläufige Einigung
CSRD: Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die delegierten Rechtsakte für die sektorspezifischen Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung – ESRS zeitlich zu verschieben. In Artikel 29b (1) Unterabsatz 3 2013/34/EU (konsolidierte Fassung vom 05.01.2023), wurde die Europäische Kommission beauftragt, bis zum 30. Juni 2024 die sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) zu veröffentlichen.
Rat und Europäisches Parlament haben beschlossen, die Frist für die Verabschiedung delegierter Rechtsakte für die sektorspezifischen Rechtsakte auf den 30. Juni 2026 zu verlegen. Geänderter Artikel 1 auf S. 7.