GdW Europabrief 12/2023
- GdW Europabrief 12/2023
- Politische Einigung zu der Richtlinie für Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- EU-Strommarktdesign
- Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge
- CSRD: Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Sektoren
- Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie (Solvency II)
- Bauproduktenverordnung: EP und Rat erzielen vorläufige Einigung
Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge
Am 13.12.2023 hat die Europäische Kommission zwei Verordnungen zur Änderung der allgemeinen Regeln für kleine Beihilfebeträge, der allgemeinen De-minimis-Verordnung (Verordnung EU/1407/2013) und der De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Verordnung EU/360/2012) angenommen. Diese geringen Beihilfebeträge, die keine Auswirkungen auf den Wettbewerb oder den Handel innerhalb des Binnenmarktes haben, sind von der europäischen Beihilfekontrolle ausgenommen.
Um der Inflationsrate Rechnung zu tragen, wurde der Höchstbetrag pro Unternehmen im Rahmen der allgemeinen De-minimis-Verordnung von 200.000 EUR auf 300.000 EUR über drei Jahre angehoben.
Bei der De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wurde der Höchstbetrag pro Unternehmen von 500.000 EUR auf 750.000 EUR angehoben.
Um die Meldepflichten für Unternehmen zu verringern, sind die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2026 verpflichtet, De-minimis-Beihilfen im Rahmen der beiden Verordnungen in einem auf nationaler oder EU-Ebene eingerichteten Zentralregister zu erfassen.