2. August 2021 Europabrief

GdW Europabrief 10/2021

Europäische Kommission will Mitteilung über Marktdefinition von 1997 aktualisieren

Am 12. Juli 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission die Bewertung der Bekanntmachung der Kommission über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft vom 9. Dezember 1997.
Die Bewertung zeige, dass die Mitteilung ein sehr nützliches Instrument sei und weiterhin allgemein relevant bleibe. Die Ergebnisse der Evaluierung deuteten jedoch auch darauf hin, dass die Mitteilung den aktuellen Ansatz der Kommission und die jüngsten Entwicklungen in der EU-Rechtsprechung nicht vollständig berücksichtige.
Die Kommission hat ihren Ansatz zur Marktdefinition auf der Grundlage der Schadenstheorien, der vorherrschenden Marktbedingungen und der verfügbaren Instrumente verfeinert. Dazu gehören die Anwendung der SSNIP-Tests in verschiedenen Marktkonstellationen, die Bewertung von Marktdefinitionen in sich schnell verändernden Märkten, asymmetrische Wettbewerbsbedingungen, die Bewertung räumlicher Märkte in der Globalisierung und im Importwettbewerb, quantitative Techniken, die Berechnung von Marktanteilen und nicht-preislicher Wettbewerb, einschließlich Innovation.
Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Evaluierung, dass, obwohl die Grundsätze der Marktdefinition unverändert bleiben, ihre Anwendung in digitalen Kontexten sich komplexer gestalten. Dazu zählen die Definition von Märkten für mehrseitige Plattformen, insbesondere dort, wo Dienstleistungen zum monetären Nulltarif angeboten werden, die Definition von „Ökosystem“-Märkten und die Bewertung von Online- und Offline-Wettbewerb.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611