2. August 2021 Europabrief

GdW Europabrief 10/2021

EU-Kommission will Instrumente für nachhaltige Finanzen erweitern

Die Europäische Kommission beabsichtigt, das Instrumentarium der EU für nachhaltige Finanzen zu erweitern. Dies geht aus ihrer überarbeiteten Strategie für nachhaltige Finanzen zusammen mit dem Vorschlag für einen freiwilligen europäischen Standard für „grüne“ Anleihen hervor.
Der Vorschlag sieht zunächst eine Erweiterung der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen vor. Wie in ihrer Mitteilung vom April angekündigt, plant die Kommission, einen ergänzenden delegierten Rechtsakt zur Klimataxonomie zu erlassen. Dies soll Aktivitäten abdecken, die nicht durch den ersten delegierten Rechtsakt abgedeckt sind, z.B. Landwirtschaft, bestimmte Energiesektoren, bestimmte verarbeitende Sektoren und Kernenergie. Die Verabschiedung eines weiteren delegierten Rechtsakts zur Taxonomie, der die verbleibenden vier Umweltziele abdeckt, ist ebenfalls in der ersten Hälfte des Jahres 2022 geplant. Es wird außerdem erwartet, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift zur Unterstützung der Finanzierung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten, hauptsächlich im Energiesektor in Erwägung zieht, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beiträgt und den Übergang zur Klimaneutralität fördert.
Bis Ende 2021 soll ein Bericht mit den Voraussetzungen veröffentlicht werden, die für die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Taxonomieverordnung erforderlich wären. Geplant ist auch ein Bericht über wirtschaftliche Aktivitäten, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die ökologische Nachhaltigkeit haben, und Aktivitäten, die die ökologische Nachhaltigkeit erheblich beeinträchtigen, sowie ein Bericht über eine soziale Taxonomie. Ferner wird die Kommission an anderen „grünen“ Standards und Kennzeichnungen arbeiten, einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Anleihen.
Im einen übergeordneten Sinne will sie den Bedarf und die Vorteile eines allgemeinen Rahmens für Labels für Finanzinstrumente zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wandels bis 2023 bewerten. Neben Finanzinstrumenten will die Kommission auch die Möglichkeit prüfen, einen europäischen ESG-Benchmark zu schaffen, der die Kriterien aus dem Bereich Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt.
Im Laufe des Jahres 2022 könnten auch Anpassungen der Prospektverordnung in Betracht gezogen werden, um Mindestanforderungen für die Vergleichbarkeit, Transparenz und Harmonisierung der verfügbaren Informationen für alle grünen, sozialen und nachhaltigen Nichtdividendenwerte zu schaffen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611