2. August 2021 Europabrief

GdW Europabrief 10/2021

Notleidende Kredite: Vorläufige Einigung über den Verkauf von Krediten an Dritte

Am 28. Juni 2021 haben Rat und Parlament eine vorläufige Einigung über eine neue Richtlinie zur Harmonisierung der Regeln für Kreditdienstleister und Kreditkäufer von notleidenden Krediten erzielt.
Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Entwicklung des Sekundärmarktes für notleidende Kredite in der EU zu unterstützen, um es den Banken zu ermöglichen, ihre Bilanzen von notleidenden Krediten zu bereinigen und gleichzeitig einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für Bürger und Unternehmer zu gewährleisten.
Ein Bankkredit gilt als notleidend, wenn mehr als 90 Tage vergehen, ohne dass der Kreditnehmer die vereinbarten Raten oder Zinsen zahlt, oder wenn es unwahrscheinlich wird, dass der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlt. Ein effizientes Management notleidender Kredite ist nach der COVID-19-Krise besonders wichtig, um die Risiken in den Bankbilanzen zu reduzieren und den Banken zu ermöglichen, sich auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Bürger zu konzentrieren und so die wirtschaftliche Erholung in der EU zu unterstützen.
Die Richtlinie vereinheitlicht die Regeln für Kreditgeber und Kreditkäufer in der gesamten EU und erleichtert den Verkauf notleidender Kredite, auch über nationale Grenzen hinweg, und stellt gleichzeitig sicher, dass die Rechte der Kreditnehmer in diesem Prozess nicht beeinträchtigt werden. Eine benannte Behörde im Herkunftsmitgliedstaat wird in enger Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten die Kreditgeber zulassen und beaufsichtigen.
Die Ratspräsidentschaft und die Unterhändler des Parlaments haben eine vorläufige Einigung über die Zulassung von Kreditservicetätigkeiten erzielt, um sicherzustellen, dass Kreditnehmer fair und sorgfältig behandelt werden, sowie über Unterlassungsmaßnahmen, um die Rechte und Interessen der Verbraucher vor Einleitung von Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen.
Es wird erwartet, dass das Parlament und der Rat die Richtlinie nach einer juristischen Überarbeitung annehmen. Nach Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wird der Text innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611