6. Juli 2021 Europabrief

GdW Europabrief 09/2021

EU-Steuerfahrplan zur Reduzierung des Debt-Equity Bias

Am 14. Juni 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Fahrplan für die Ausarbeitung einer Richtlinie zur Einführung eines Freibetrags als Anreiz gegen die Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung (Debt-Equity Bias Reduction Allowance, DEBRA), die in der ersten Hälfte des Jahres 2022 erwartet wird. Diese Initiative zielt darauf ab, Unternehmen zu motivieren, ihre Investitionen durch Eigenkapitalbeiträge zu finanzieren, anstatt auf Schulden zurückzugreifen, wie in der Mitteilung zur Unternehmensbesteuerung vom Mai 2021 angekündigt.
Viele Körperschaftssteuersysteme in der EU fördern die Fremdfinanzierung, indem sie den Abzug von Zinszahlungen erlauben, nicht aber die mit der Eigenkapitalfinanzierung verbundenen Kosten, wie z.B. die Zahlung von Dividenden. Sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Zypern, Italien, Malta, Polen und Portugal) haben bereits einen Steuerfreibetrag auf Eigenkapital eingeführt, um dieses Ungleichgewicht zwischen Fremd- und Eigenkapital zu bekämpfen. 
Dennoch ist die Europäische Kommission der Ansicht, dass die fehlende Koordination zwischen den Mitgliedstaaten zu einem Risiko der Steuerhinterziehung und zu einer Fehlallokation von Investitionen im Binnenmarkt führen kann. Folglich sollte diese Gesetzesinitiative eine Prämie für neue eigenkapitalfinanzierte Investitionen einführen, um den steuerlichen Anreiz zur Begünstigung der Verschuldung zu verringern.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die EU-Kommission zwei mögliche Ansätze. Der erste würde darin bestehen, entweder die Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen zu untersagen oder einen Anreiz für die Eigenkapitalfinanzierung zu schaffen, indem fiktive Zinsen steuerlich abzugsfähig sind. Der zweite Ansatz würde wiederum darin bestehen, die Abzugsfähigkeit von fiktiven Zinsen auf das gesamte Unternehmenseigenkapital, neues Unternehmenseigenkapital oder Unternehmenskapital zuzulassen.
Die Europäische Kommission erklärte, dass eine spezielle Maßnahme für KMU entworfen werden könnte, die größere Schwierigkeiten beim Zugang zu bestimmten Formen der Eigenkapitalfinanzierung haben. Außerdem müssten diese Maßnahmen mit Regeln kombiniert werden, um zu verhindern, dass der Freibetrag für Steuerumgehungszwecke genutzt wird.
Interessenten können sich bis zum 12. Juli 2021 an der Konsultation zum Fahrplan beteiligen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611