29. Juni 2021 Europabrief

GdW Europabrief 08/2021

Europäische Kommission skizziert ihren zukünftigen ‚BEFIT‘-Vorschlag

Am 18. Mai 2021 hat die Europäische Kommission ihre Pläne zur Einführung eines „Unternehmenssteuersystems für das 21. Jahrhundert“ vorgestellt. Demnach soll der Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zurückgezogen und durch einen neuen Vorschlag namens „Business in Europe Framework for Income Taxation“ (BEFIT) ersetzt werden, der im Jahr 2023 vorgelegt werden soll. Die zweisäuligen Vorschläge sehen vor, die Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen neu zu verteilen (1. Säule) und eine globale effektive Mindestbesteuerung sicherzustellen (2. Säule).
Im Gegensatz zur bisherigen GKKB soll im BEFIT-Vorschlag berücksichtigt werden, dass auch immaterielle Vermögenswerte erfasst werden. Auch das Konzept der Steuerbemessungsgrundlage ist anders. Dabei sollen die Auswirkungen der Umverteilung auf das inländische Körperschaftsteueraufkommen reduziert werden, um den Widerstand der Mitgliedstaaten gegen den Vorschlag zu verringern. Außerdem sollte es keine Überschneidungen zwischen dem zukünftigen Vorschlag für eine Digitalsteuer, der am kommenden 14. Juli vorgestellt wird, und BEFIT geben.
Auch wenn der neue BEFIT-Vorschlag eng mit den Diskussionen in der OECD über die internationale Steuerreform verbunden ist, ist BEFIT nicht komplett davon abhängig.  Die Kommission kündigte in ihrer Mitteilung ebenfalls an, dass sie die in der OECD ausgehandelte Steuerreform, sobald eine Einigung erzielt ist, durch eine Richtlinie umsetzen will.
Die Einigung zur Säule I soll in Form eines multilateralen Abkommens erfolgen, das für alle Teilnehmer verbindlich sein wird. Dadurch soll sichergestellt, dass unterschiedliche Auslegungen vermieden und eine einheitliche Umsetzung in der EU gewährleistet wird.
Die Vereinbarung zur Säule II soll nicht bindend sein und wird von der Kommission in Form einer Richtlinie umgesetzt. Damit soll bewusst vermieden werden, dass jeder Mitgliedstaat seine eigene Version von Säule II umsetzt. Die Umsetzung einer globalen Vereinbarung über die Säule II wird auch Auswirkungen auf einige bestehende EU-Initiativen haben, wie z.B. die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuerumgehung und die Richtlinie über die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren.
Die Kommission prüft, ob die Maßnahmen im Rahmen einer qualifizierten Mehrheitsentscheidung im EU-Rat angenommen werden können, um die Einstimmigkeit bei Steuergesetzgebung zu umgehen.
Beim G20-Treffen Mitte Juli soll eine grundsätzliche Einigung über die internationale Steuerreform erzielt werden. Allerdings werden die Details und die Umsetzung eines solchen Abkommens vermutlich viel Zeit in Anspruch nehmen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611