29. Juni 2021 Europabrief

GdW Europabrief 08/2021

Konsultation zu staatlichen Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020

Die Europäische Kommission hat am 7. Juni 2021 eine gezielte öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 eingeleitet. Interessenträger können bis zum 2. August 2021 Stellung nehmen.
Insbesondere schlägt die Kommission vor, dass die EU-Länder Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien bis zu 100 % subventionieren können.
Die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Energie und Umwelt sehen einige Änderungen vor:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs für neue Bereiche (Energieeffizienz in Gebäuden, saubere Mobilität, Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt, Fernwärme und Fernkälte, Energieinfrastruktur etc.) und alle Technologien, die den europäischen Grünen Deal umsetzen können, einschließlich der Förderung erneuerbarer Energien. So solle es möglich sein, Beihilfebeträge bis zu 100 % der Finanzierungslücke zuzulassen und neue Beihilfeinstrumente (Differenzverträge) einzuführen.
  • Erhöhung der Flexibilität und Vereinfachung durch die Einführung einer vereinfachten Bewertung bereichsübergreifender Maßnahmen in einem einzigen Abschnitt der Leitlinien und durch Streichung der Verpflichtung zur individuellen Anmeldung großer Umweltprojekte im Rahmen bereits von der Kommission genehmigter Beihilferegelungen;
  • die Einführung von Schutzmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Beihilfen wirksam an den Ort ausgerichtet werden, wo sie zur Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes erforderlich sind. So soll auch gewährleistet werden, dass sie sich auf das zur Erreichung der Umweltziele erforderliche Maß beschränken und weder den Wettbewerb noch die Integrität des Binnenmarkts verzerren. Unter bestimmten Umständen müssen die Mitgliedstaaten, die eine Beihilferegelung einführen, die Interessenträger zu den wichtigsten Punkten konsultieren;
  • Angleichung und Gewährleistung der Kohärenz mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und -Politiken im Umwelt- und Energiebereich, insbesondere durch den schrittweisen Abbau von Subventionen für die (umweltschädlichsten) fossilen Brennstoffe, für die aufgrund ihrer erheblichen negativen Umweltauswirkungen eine positive Bewertung durch die Kommission nach den Beihilfevorschriften unwahrscheinlich ist. Maßnahmen, die neue Investitionen in Erdgas beinhalten, werden von den Leitlinien nur insoweit erfasst, sofern die Investitionen nachweislich mit den Klimazielen 2030 und 2050 der EU vereinbar sind.

Zusätzlich zur öffentlichen Konsultation soll der Entwurf der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen am Ende des Konsultationszeitraums auf einer Sitzung der Kommission und Mitgliedstaaten erörtert werden. Die neuen Leitlinien sollen bis Ende 2021 angenommen werden.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611