27. März 2020 Europabrief

GdW Europabrief 02/2020

KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa

Parallel zur Veröffentlichung der Industriestrategie am 10. März 2020 hat die Kommission eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa herausgebracht. Sie ist Teil der Industriestrategie und wird eine Schlüsselrolle spielen, den Übergang der europäischen Industrie zur Klimaneutralität und Digitalisierung zu verwirklichen und ihr zur Führungsrolle zu verhelfen.
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden von der Europäischen Kommission als Rückgrat der europäischen Wirtschaft gewertet. Zwei von drei Beschäftigten sind bei einem KMU angestellt. KMU sind vielfältig, stehen aber in ihrem Tagesgeschäft vielen Herausforderungen gegenüber (z.B. Einhaltung der Vorschriften, Zugang zu Informationen, Märkten und Finanzierung).
Die KMU-Strategie soll die Aktivitäten der KMU unterstützen und basiert auf drei Säulen:

Kapazitätsaufbau und Unterstützung des Übergangs zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Ein spezieller Nachhaltigkeitsberater und Nachhaltigkeitsdienste, um KMU bei Investitionen in ressourceneffizientere und kreislauforientierte Prozesse und Infrastrukturen zu beraten;
  • Die Bereitstellung von mindestens 300 Millionen EUR für den Europäischen Innovationsrat (EIC) für die Förderung neuer Innovationen zur Erreichung der Green Deal-Ziele;
  • Unterstützung von KMU durch Zentren für digitale Innovation (Digital Innovation Hubs (DIH)), um digitale Technologien besser anzuwenden und einen besseren Zugriff auf Datenspeicher zu gewährleisten;
  • Die EU-Kommission wird eine mögliche Initiative für die kollaborative Wirtschaft prüfen, z.B. für KMU, die auf die kurzfristige Vermietung von Unterkünften spezialisiert sind.

Abbau der regulatorischen Hürden und Verbesserung des Marktzugangs

Vorgesehen sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Die EU-Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten nationale Rechtsvorschriften und Auswirkung von Überregulierung auf KMU bewerten. Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, sollen bestehende Rechtsvorschriften von der Kommission geprüft werden. Für neue Rechtsvorschriften soll der Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) mit einem „One-in, one-out“-Prinzip ergänzt werden.
  • Ein KMU-Beauftragter soll sicherstellen, dass Rechtsvorschriften KMU-freundlich sind. Er soll Initiativen der EU prüfen und diese der EU-Kommission melden, sofern diese für KMU besonders wichtig sind.
  • Eine EU Start-up Nations Standard Initiative soll erarbeitet werden, um einen Austausch bewährter Verfahren zu ermöglichen und Start-ups ein schnelleres Wachstum zu ermöglichen. Die EU soll somit zum attraktivsten Standort für Start-ups gemacht werden.

Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten

Vorgesehen ist unter anderem folgende Maßnahme:

  • Eine Investitionsinitiative für grüne Technologien, die die Finanzmittel der EU, der Mitgliedstaaten und des Privatsektors bündelt.

Das Strategiepapier weist im letzten Absatz auch auf die KMU-Definition hin, jedoch scheint die Europäische Kommission zunächst keine grundlegende Revision der Definition anzustreben. Laut dem Strategiepapier würden die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation aus 2018 sowie Studien und Datenerhebungen zeigen, dass die KMU-Definition ihren Zweck erfüllt. Allein mit Fragen zu komplexen Eigentumsstrukturen oder Lock-in-Effekten würde man sich befassen. Das könnte auch die öffentlichen Mitgliedsunternehmen des GdW betreffen.
Sollte die KMU-Definition erst mal nicht revidiert werden, würde das für die deutschen kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen bedeuten, dass sie weiterhin nicht unter die KMU-Definition fallen und von europäischer KMU-Förderung ausgeschlossen sind. Obwohl sie als privatwirtschaftliche Akteure handeln und sie keine Vorteile gegenüber der Privatwirtschaft genießen.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611
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