GdW Europabrief 02/2020
- GdW Europabrief 02/2020
- Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen in der Coronakrise
- Europäisches Klimagesetz und Konsultation zum Klimapakt
- EU-Fahrplan zur „Klimazielvorgabe 2030“
- Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
- KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa
- Europäisches Semester
- Konsultation zu "Nichtfinanziellen Angaben von Großunternehmen"
- Berichte zu EU-Taxonomie und zum EU-Standard grüne Anleihen
EU-Fahrplan zur „Klimazielvorgabe 2030“
Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zur „Klimazielvorgabe 2030“ (2030 Climate Target Plan) veröffentlicht. Bis zum 15. April 2020 besteht die Möglichkeit, eine Rückmeldung zu dem Fahrplan zu geben.
Eine zwölfwöchige öffentliche Konsultation mit Multiple-Choice-Fragen ist außerdem noch in der ersten Jahreshälfte 2020 vorgesehen.
Um das in dem Grünen Deal dargelegte Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, zu erreichen, möchte die Kommission eine Initiative ausarbeiten, um den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 von mindestens 40% auf mindestens 50% bis 55% gegenüber 1990 zu senken.
Konkret bedeutet eine Überarbeitung der Klimazielvorgabe für 2030, eine Überprüfung der gesamten regulatorischen Rahmenbedingungen. So wird die Initiative die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten und die politischen Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren ermitteln, die zu Verwirklichung dieses Ziels nötig sind. Dazu gehört auch eine erste Analyse der Optionen im Bereich der Energiegesetzgebung, die gegebenenfalls in eine Überarbeitung der entsprechenden Ziele und Rechtsvorschriften einfließen wird. Ferner soll in die Bewertung eine Analyse der Ambitionen, die in den nationalen Energie- und Klimaplänen angegeben wurden, aufgenommen werden.
Die Initiative sollte Einblick gewähren, welche Überarbeitungen des Klima- und Energierahmens aufgrund der revidierten Zielvorgabe für 2030 erforderlich sind. Folgende Rechtsvorschriften sollen unter anderem geprüft werden:
- die Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS);
- die Lastenteilungsverordnung;
- die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF);
- die CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge;
- die Energieeffizienz-Richtlinie (EED);
- die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED);
- die Energiesteuerrichtlinie;
- die kommende Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität.