25. März 2020 Europabrief

GdW Europabrief 01/2020

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Airbnb

Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2019 in der Rechtssache C‑390/18 Frankreich untersagt, restriktive Vorschriften zur Untersagung der Airbnb Dienste zu erlassen ohne entsprechende Mitteilung bei der Europäischen Kommission. Der Europäische Gerichtshof stuft die Dienstleistung von Airbnb als ein „Dienst der Informationsgesellschaft“ nach Art. 2 a der Richtlinie 2000/31/EG ein. Nach dieser sogenannten E-Commerce Richtlinie wird die Airbnb Dienstleistung als online Vermittlungsdienst behandelt. Die Stadt Paris hatte gegen Airbnb mit der Begründung geklagt, dass diese Plattform nicht nur einen Vermittlungsdienst darstellt, sondern eine Beherbergungsleistung erbringe. Darum hat Frankreich die rechtlichen Anforderungen und Vorschriften für die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers auf Airbnb angewendet. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Maßnahmen anfechtbar, da der freie Verkehr eines Dienstes der Informationsgesellschaft ohne vorherige Mitteilung bei der EU-Kommission beschränkt wird.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611