GdW Europabrief 01/2020
- GdW Europabrief 01/2020
- European Green Deal
- InvestEU-Programm 2021-2027
- Rat und Europäisches Parlament einigen sich zur Trinkwasserrichtlinie
- Fahrplan zur Revision von Nicht-Finanziellen Informationen für Unternehmen
- Konsultation zu Gründung des "Just Transition Fund" für die Jahre 2021-2027
- Neue europäische Regeln zu Crowdfunding
- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Airbnb
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Airbnb
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.12.2019 in der Rechtssache C‑390/18 Frankreich untersagt, restriktive Vorschriften zur Untersagung der Airbnb Dienste zu erlassen ohne entsprechende Mitteilung bei der Europäischen Kommission. Der Europäische Gerichtshof stuft die Dienstleistung von Airbnb als ein „Dienst der Informationsgesellschaft“ nach Art. 2 a der Richtlinie 2000/31/EG ein. Nach dieser sogenannten E-Commerce Richtlinie wird die Airbnb Dienstleistung als online Vermittlungsdienst behandelt. Die Stadt Paris hatte gegen Airbnb mit der Begründung geklagt, dass diese Plattform nicht nur einen Vermittlungsdienst darstellt, sondern eine Beherbergungsleistung erbringe. Darum hat Frankreich die rechtlichen Anforderungen und Vorschriften für die Ausübung des Berufs des Immobilienmaklers auf Airbnb angewendet. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Maßnahmen anfechtbar, da der freie Verkehr eines Dienstes der Informationsgesellschaft ohne vorherige Mitteilung bei der EU-Kommission beschränkt wird.