25. März 2020 Europabrief

GdW Europabrief 01/2020

Rat und Europäisches Parlament einigen sich zur Trinkwasserrichtlinie

Nachdem der Rat und das Europäische Parlament am 19. Dezember 2019 eine informelle Einigung betreffend der Trinkwasserrichtlinie getroffen haben, ist die Richtlinie nun nach technischer und sprachlicher Prüfung vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER ) am 5. Februar 2020 gebilligt worden.
Im April 2018 hatte die Europäische Kommission einen Revisionsvorschlag der Trinkwasserrichtlinie vorgelegt. Das Risiko des neuen Vorschlags bestand für die Wohnungswirtschaft darin, dass Wohngebäude als „prioritäre Räumlichkeiten“ definiert wurden und damit prinzipiell die Anforderungen an Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen für die Sicherheit des Trinkwassers übernehmen sollten. Hier gibt es eine Entwarnung. Für die Wohnungswirtschaft sind die relevanten Kompromissanträge im Europäischen Parlament wie z.B. die Definition der „prioritären Räumlichkeiten“ in der Plenarabstimmung am 23.10.2018 angenommen und in der nachfolgenden Trilogverhandlung in 2019 nicht verändert worden. Wohngebäude fallen damit nicht unter die Definition der „prioritären Räumlichkeiten“.
Inwiefern sich aus der Richtlinie Gefährdungsanalysen für Hausinstallationen und insbesondere eine Bleibeprobung oder Kaltwasserbeprobung ergeben könnten, bedarf einer Klärung mit dem Bundesgesundheitsministeriums, das für die nationale Umsetzung der Richtlinie verantwortlich ist.
Die Trilogverhandlungen zwischen Parlament und Rat konnten jedoch aufgrund der Europawahlen in 2019 erst in der neuen Legislaturperiode abgeschlossen werden.
Formal gesehen, muss die Kompromissvereinbarung noch vom ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments am 18. Februar 2020 abgesegnet werden und dem Umweltrat am 5. März 2020 zur Annahme vorgelegt werden.
Die Trinkwasserrichtlinie wird 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Özgür Dr. Özgür Öner 0032 2 5501611