GdW Europabrief 01/2020
- GdW Europabrief 01/2020
- European Green Deal
- InvestEU-Programm 2021-2027
- Rat und Europäisches Parlament einigen sich zur Trinkwasserrichtlinie
- Fahrplan zur Revision von Nicht-Finanziellen Informationen für Unternehmen
- Konsultation zu Gründung des "Just Transition Fund" für die Jahre 2021-2027
- Neue europäische Regeln zu Crowdfunding
- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Airbnb
Fahrplan zur Revision von Nicht-Finanziellen Informationen für Unternehmen
Die Europäische Kommission hat einen Fahrplan zur Revision von Nicht-Finanziellen Informationen für Unternehmen veröffentlicht. Bis zum 27.02.2020 ist es möglich, eine Rückmeldung zum Fahrplan in englischer Sprache zu geben. Des Weiteren ist eine öffentliche Konsultation noch im ersten Quartal dieses Jahres vorgesehen. Im vierten Quartal 2020 soll ein Revisionsvorschlag der Kommission vorgelegt werden.
Derzeit verpflichtet die Richtlinie (2014/95/EU) größere Unternehmen (börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen) mit mehr als 500 Mitarbeitern, nicht-finanzielle Informationen über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit offenzulegen.
Die Anforderungen dieser Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung soll jedoch geändert werden, um sicherzustellen, dass Investoren, die Zivilgesellschaft und andere interessierte Parteien Zugang zu den von ihnen benötigten Informationen erhalten, ohne dass den Unternehmen übermäßige Berichtspflichten auferlegt werden. Unternehmen sollen ermutigt werden, einen verantwortungsbewussten Geschäftsansatz zu entwickeln.
Der nicht-finanzielle Informationsbedarf ist seitens der Investoren sehr stark gestiegen. Die Nachfrage ist auf unzureichende öffentlich zugängliche Informationen zu finanziellen Risiken zurückzuführen, die sich aus „Nachhaltigkeitskrisen“ (sustainability crisis) ergeben, und teilweise auch durch die Zunahme von finanziellen Produkten, die aktiv versuchen, ökologische und soziale Probleme anzugehen. Nach den vorläufigen Schlussfolgerungen des Fitness-Checks der Kommission (Eignungsprüfung des EU-Vorschriftenrahmens im Bereich der Unternehmensberichterstattung) geht die Gesetzgebung nicht ausreichend auf diese Bedürfnisse ein.
Konkret sollen folgende Probleme angesprochen werden:
- Wie nicht-finanzielle Angelegenheiten (besonders Nachhaltigkeitsangelegenheiten) Unternehmen beeinflussen und welchen Einfluss Unternehmen auf die Gesellschaft und Umwelt ausüben. Insbesondere sind die verfügbaren Informationen oft nicht ausreichend vergleichbar oder verlässlich; die Unternehmen geben nicht alle nicht-finanziellen Informationen an, die für die Nutzer notwendig sind, oder es werden Informationen bereitgestellt, die für die Nutzer irrelevant sind. Einige Unternehmen teilen die von Investoren gewünschten nicht-finanziellen Informationen nicht mit.
- Demgegenüber entstehen den Unternehmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung nicht-finanzieller Informationen unnötige und vermeidbare Kosten. Die Unternehmen sind verunsichert und haben Schwierigkeiten zu entscheiden, welche nicht-finanziellen Informationen sie zu melden haben und wie und wo diese zu melden sind. In einigen Fällen im Finanzsektor kommt es zu solchen Schwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Offenlegungsanforderungen, die in verschiedenen Gesetzgebungen enthalten sind. Unabhängig von der Berichterstattung nicht-finanzieller Informationen stehen außerdem viele Unternehmen unter dem Druck, weitere nicht-finanzielle Informationen an Nachhaltigkeitsratingagenturen, Datenlieferanten oder der Zivilgesellschaft zu übermitteln.
Das Thema der Nicht-Finanziellen Information wird im Rahmen der Taxonomie und des sustainable finance der Immobilienwirtschaft künftig noch mehr an Bedeutung gewinnen, auch für nichtbörsennotierte Unternehmen.