17. April 2024 Pressecenter

Sozialer Klimaschutz in Mietwohnungen braucht Verlässlichkeit

Zu dem von BUND und Deutschem Mieterbund vorgeschlagenen „Drittel-Modell“ bei der energetischen Sanierung erklärt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW:

Eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 3 Prozent würde Gebäudebesitzern jeden Anreiz zur energetischen Sanierung nehmen. In dem präsentierten Vorschlag über ein „Drittel-Modell“ wird dabei genau der Fehler begangen, den die Akteure der Bundesregierung hinsichtlich der Fördermittel in puncto „Gießkannenprinzip“ vorwerfen: Anstatt die Umsetzung der Modernisierungsumlage den sozial orientierten Wohnungsunternehmen vor Ort zu überlassen – denn die Unternehmen kennen ihre Mieterinnen und Mieter am besten – soll diese pauschal begrenzt werden, so dass jeder Spielraum zur energetischen Sanierung verloren geht. Das Delta zwischen den zu ergreifenden Maßnahmen, die finanzierbar sind und denen, die notwendig wären, wird aktuell immer größer – so sehr, dass die Unternehmen immer stärker zwischen Hüllsanierung oder Heizungstausch wählen müssen, weil die Maßnahmen zusammen kaum noch finanzierbar sind.

Der Vorschlag, dass Vermieter im Gegenzug dann eine etwaige Förderung einbehalten können, ist eine Forderung, die sich letztlich gegen die sozial orientierte Wohnungswirtschaft richtet. Denn aktuell ist der Förderbetrag viel zu gering und die Wohnungsunternehmen werden bei der Sanierungs-Förderung gegenüber selbstnutzenden Eigentümer stark benachteiligt. Wenn es etwa um den Einbau von Wärmepumpen geht, erhalten die Wohnungsunternehmen gegenüber Privateigentümern keinen Geschwindigkeits- und keinen Sozialbonus. Das ist eine deutliche Schlechterstellung. Hinzu kommt, dass die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen derzeit vom Wohl und Wehe der Regierung abhängt. Dringend benötigte Verlässlichkeit und Planungssicherheit sind komplett verloren gegangen und müssen dringend wieder hergestellt werden.

Beim Gemeinschaftsprojekt Energiewende muss der Grundsatz gelten, dass alle Beteiligten ihren konsequenten Beitrag leisten. An erster Stelle stehen mit dem Setzen der fairen und wirtschaftlich machbaren Rahmenbedingungen Politik und Regierung. Bei der Umsetzung der konkreten Sanierungsprojekte müssen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen stark in Vorleistung gehen und die wirtschaftlich machbaren Maßnahmen sozial verträglich für ihre Mieterinnen und Mieter realisieren. Das tun die Unternehmen seit jeher. Indem der Gebäudebestand so weiter auf Vordermann gebracht wird, Wohnqualität und Komfort steigen und die Energiekosten für die Endverbraucher sinken, ist auch ein angemessener Beitrag der Bewohner zur Energiewende notwendig. Ohne ihn geht es auch gar nicht, da die sozial orientierten Wohnungsunternehmen „keine Geldsäcke im Keller“ haben, aus dem sie die hochpreisigen Sanierungsmaßnahmen quasi aus der Portokasse finanzieren könnten. Das Gegenteil ist der Fall: Das Eigenkapital der Unternehmen reicht für das Ausmaß der geforderten Maßnahmen bei weitem nicht aus. Gerade deshalb ist für eine sozial verträgliche Umsetzung der Energiewende eine verlässliche und auskömmliche staatliche Förderung so wichtig – sie muss dringend verbessert werden.   Die Schieflage, die wir aktuell im Thema Finanzierung erleben, ist noch vor Fachkräftemangel oder der Energieverfügbarkeit die größte Bedrohung für die Umsetzung der Dekarbonisierungs-Fahrpläne.

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